Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 86)
- Language
- German
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Es scheint dem Oberamt namentlich daran gelegen za sein, dem Kaiser zunächst ein Stimmungsbild zu entwerfen. Dabei wird mit besonderem Nachdruck auf den Schaden hingewiesen, den die Judenschaft dem Lande insgesamt und der Kaufmannschaft insbesondere zufügt. Den Juden freie Hand im Lande zu lassen, würde für die Allgemeinheit wie für den einzelnen einen großen Nachteil bedeuten. So finden die Yerleumdungen der Judengegner auch in dieser amtlichen Kundgebung ihren Niederschlag. In einer von Haß und Verachtung erfüllten Atmosphäre war ein ruhig sachlicher Bericht, unmöglich. Sah man sich schon gezwungen, auf die Eechte der ״vor undenklichen Jahren her“ im Lande tolerierten Zülzer Juden einzugehen, so sollte doch ״das betrügerische im Land herumbstreiffende Judengesindel“ gebrandmarkt werden. . Dieser gehässige Ton des Gutachtens und die kaum verhüllte Feindseligkeit gegen die Juden im allgemeinen, die aus jeder Zeile spricht, seien jedoch nur nebenbei vermerkt. Zum Verständnis der rechtlichen Stellung der schlesischen Juden- Schaft während der letzten Jahrzehnte der habsburgischen Herrschaft in Schlesien sollen vor allem die wirklichen Tendenzen der schlesischen Machthaber gekennzeichnet werden, soweit sie in diesem Gutachten zum Ausdruck kommen. Die Zülzer Juden verlangten die Anerkennung und Durchführung des Prager Privilegs in all seinen Bestimmungen. Die Gegner der Confirmation erkannten die letzten Consequenzen einer solchen Aktion und setzten ihr deswegen ♦so scharfen Widerstand entgegen. Das Oberamt suchte nun die nicht mehr zu vermeidende Privilegierung so zu gestalten, daß ihr Nutzen für die Judenschaft auf ein Minimum reduziert wurde. Der Geist, der aus den Privilegien sprach, wurde verkannt, der Kern entstellt. Das, was aus den damals den Juden verliehenen Eechten jetzt ״renoviert“ werden sollte, hätte, wenn es nach dem Willen des Oberamts gegangen wäre, nicht zur Grundlage einer Gleichberechtigung der Juden dienen können. Völlig im Gegensatz zum Prager Privileg steht die Forderung des Oberamtes, die Privilegierung ״nur auf den numerum der jetzt daselbst würkl. possessionirten und wohnhaften“ Juden zu erstrecken. Eine solche Einschränkung kennt das Prager Privileg nicht. Das Gutachten beruft sich dabei auf das Beispiel der Glogauischen Juden, zieht aber mit wohlüberlegter Vorsicht nicht das dem Zülzer Gesuch beigelegte Dekret