Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2720904-2721043--080-2726696- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
66 naturgemäß an ihren Wohnorten zu diesen Steuerauflagen mit den andern Bürgern gleichmäßig herangezogen. Nichts destoweniger wurde bei dem Fürstentag im Jahre 1693 beschlossen, den Juden eine besondere extraordinäre Juden- Steuer in Höhe von 6000 Ethl. aufzuerlegen1). Die neue Ver- Ordnung versetzte die beiden Judengemeinden Glogau und Zülz in äußerste Bestürzung. Die Steuermaßnahme stand im brassen Widerspruch zu den im Prager Privileg verliehenen ®echten der Juden. Die Verbitterung der Juden mußte um so stärker sein, als im Lande bekannt war, wie wenig die Stände selbst der ihnen auferlegten Verpflichtung nachgekommen waren2). Nur die Glogauer Judenschaft konnte sich unter Berufung auf die von ihr wiederholt erwirkte Confirmation des Prager Privilegs gegen die ungerechte Auflage wehren. Die Abgeordneten der Fürsten und Stände mußten die berechtigten Gründe der Glogauer anerkennen. Sie kamen auf Intervention des Glogauischen Judenamtes ihnen so weit entgegen, daß wenigstens der Teil der Judenschaft, der sich auf das Benedikt’sche Privileg stützen konnte, von der Sondersteuer befreit wurde. Der Widerstand gegen eine Anerkennung des Prager Privilegs tritt auch in dem diesbezüglichen Bericht an das Oberamt deutlich zutage3). Desto schwieriger hatte es die Zülzer Judenschaft, der noch immer die anerkannte Rechtsgrundlage für ihre Stellung in Schlesien fehlte. Ihnen wie den anderen nichtprivilegierten Juden in Schlesien wurde mit Zwangsmaßnahmen gedroht4). ף Pro Termino Simonis et Judae 1693, ibd. A 45, 48 f. 7. Zunächst sollte zu dieser außerordentl. Steuer 1 Rthl. pro Kopf von jedem Juden gezahlt werden. *) Br. Stadt-A. A 45, 46 a, f. 85 b. Ueber d. Bestreben d. F. u.־ St., d. Steuerlast auf die Schultern des gemeinen Mannes abzuwälzen s. Grünhagen, Schles. in d. letzten Jahrzehnten Österreich. Herrschaft, Z. G. A. Sch. Bd. XV, H. I, S. 51. 3) ibd. 45, 48 a, f. 7 ff. Bresl. 15. Jan. 1694, vergl. Berndt a. a. O. S. 36. Allerdings bestritten die Erbfürstentümer jede Befreiung von der extraordinären Steuer auch für solche Juden, die im Besitze von Privilegien waren (10. Mai 1694). 4) ibd. f. 249. Vergl. auch f. 276 und 292, wo die Einkünfte von der extraordinären Steuer der Juden (jeder Jude ohne Unterschied des Geschlechts vom 15. Jahre ab sollte 7% Sgr. m o n a 11 i ch tragen) gar mit 12 000 Thl. veranschlagt werden. Vgl. ibd. f. 10. Für die Zeit vom 1. Jan. bis zum 12. Apr. 1694 werden als Eingänge von den publizierten Judensteuern 326 Rthl. angegeben, (ibd. f. 212.) Der Anteil d. Zülzer ist unbestimmt.