Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
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Einem solchen allgemeinen Ansturm der Judengegner, die Vorgaben, die ״landesursprüngliche Gemütsmeinung“ zum Ansdruck zu bringen, konnte das Oberamt nicht widerstehen. Mit dem Gutachten über Zülz hatte es nunmehr gute Weile. Indes war in den Kriegsläuften auch nicht die Zeit, beim Kaiser eine Austreibung der Juden durchzusetzen. Die Steuerkraft der Juden sollte ausgenutzt werden. Darum drängte die böhmische Hofkanzlei auf Durchführung der Judenzählung in Schlesien. Die einzelnen Stände, Städte und Herrschaften mußten noch wiederholt gemahnt werden, bevor sie die erforderte Consignation einreichten. Mit der einheitlich feindseligen Stellung gegen die Juden im Lande war es doch nicht so bestellt, wie es nach den offiziellen Kundgebungen scheinen mochte. Mancher Herrschaft und auch mancher Stadt war der Aufenthalt von Juden aus steuerlichen oder wirtschaftlichen Gründen sehr erwünscht. Die Uneinheitlichkeit des Tones und der Stimmung, die die Angaben der Consignation beherrscht, sind hierfür Beweis* 1). Zu irgend welchen Folgen in bezug auf die Stellung der Judenschaft in Schlesien überhaupt führten die Ergebnisse der Judenzählungen ebenso wenig, wie die wiederholten Mahnungen des Kaisers an das Oberamt der Zülzer Judenschaft zu einer Klärung ihrer Bechtslage verhelfen konnten. Angesichts der von allen Seiten gegen sie gerichteten Angriffe, die ihr Verbleiben in Schlesien überhaupt in Frage stellten, mußten die Zülzer Juden zunächst den Gedanken an die Erreichung der Confirmation zurückstellen. Es vergehen daher wiederum einige Jahre, ohne daß wir von weiteren Schritten in dieser Dichtung etwas vernehmen. Aber auch die Fürsten und Stände verfolgten ihr Ziel wohl nicht weiter. Durch die Kriegsverwicklung wurde Schlesien auch in dieser Zeit direkt nicht betroffen. Außer kleineren Hilfstruppen hatte Schlesien jedoch vom Jahre 1690 ab bedeutende Unter- Stützungsgelder dem Kaiser zur Verfügung zu stellen. An diesen extraordinären Contributionen2) hatten alle Fürstentümer, Herrschaften und Städte zu tragen. Die Juden wurden l) s. Consignation im Anhang II. *) Als Türkenhilfe verlangte der Kaiser 130 000 Thl. (A 45, 45 f. 34 b u. A 45, 46 a f. 316). Eine Capitationsauflage für das ganze Land sollte 200 000 Thl. erbringen. Nach dem Dekret Leopolds v. 10. Nov. 1690 (oberamtl. Publikation, Brest. 1. Dez. 1690) hatten die Juden 6, 3 u. 1 fl. pro Kopf zu zahlen (A 45, 46 a f. 8). 5