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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 77

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 77)
Language
German
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Salomos. Handel1) in Aufregung versetzt. Auf ihres Hilferuf as den ]Etat der Stadt Breslau2) nimmt dieser seine alten Klagen gegen die Juden auf, die in der Forderung gipfeln, ״den Juden kein fixam et perpetuam sedem“ in Schlesien zu gestatten, aber auch denen, die ״unter dem Kamen der Hof juden ihre Handlung verrichten, kein ״fixum domiciliuma zu gewähren. Nachdem Willen des Breslauer Bats sollte in Zukunft kein einziger Jude in Schlesien geduldet werden. Dem Breslauer Bat schließen sich in ihrer Stellungnähme gegen die Juden auch die Erbfürstentiimer mit einem Votum vom 26. Mai 1691 an3). Den Erbfiirstentümern folgen mit einer besonders eingehenden Erklärung gegen die Juden die^königlichen Städte4). Zwischen dem angeführten Votum der F. u. St. wie dem ף Ueber das Projekt des Salomon Mandel ״Jud von Dobitschau aus Mähren“ berichtet ein kaiserl. Reskript an das O. A. am 23. Dez. 1690 (Praesent. 3. Jan. 1691 ibd. A 45, 46 a f. 11—13), u. L. ord. Merc. XI Boe. A. No. 73 f. 5), mit der Bitte, den praktischen Wert zu prüfen. Von den Mandelschen Vorschlägen zur Förderung des Cameralinteresses werden in einem beigef. Extract nur. 4 mitgeteilt, u. zw. sein Projekt ihn zum Primas der schles. und mähr. Juden zu erklären, wofür er sich verpflichtet, eine Contribution von 2000 Rr. von den schles. Juden aufzubringen, die Errichtung einer Landrabbinerstelle für Schlesien, wofür dem Kaiser alle 6 Jahre 1000 Thlr. zu Nutzen kommen sollen, ferner ein Papier- und ein Tabakmonopol. Diese Forderungen wefden von allen interessierten Kreisen Schlesiens aufs heftigste bekämpft. Man befürchtet, daß mit der Einführung eines Primats und Landrabbinats die Erlangung eigener Jurisdiktion verbunden sein könnte. Im kais. Reskr. v. 23. Dez. 1690 ist d. Wunsch wegen einer Judenzählg. in Schles. bereits ausgesprochen u. zwar mit den Worten: ״Dass Unss dieselbe . . . ob? wass? und Wehm? die Juden, wo sie in Unserm Herzogthumb Schlesien sich befinden, nomine des Schutzgeldes reichen, nicht weniger, ob sie etwan ex Privilegio, tolerantiä, oder wie? alda geduldet werden, berichten“. Die Verordnung vom 5. März 1691 ist demnach, allerdings ohne nähere Ausführungsbestimmungen, vorweg genommen. a) Es handelt sich um 2 Eingaben d. Kaufmannsch. über das Mandel* sehe Projekt an den Rat vom 22. Jan. u. 6. Febr. 1691 (s. Bresl. BoeA. No. 73 f. 16b—19b u. f. 26—27, vgl. auch A 45, 46 a f. 140—143, vgl. über Mandel auch Wolf a. a. O. S. 194 u. Brann, Etwas v. d. schles. Landgemeinde, Guttmann Festschr. S. 229. Das Papier- und Tabakmonopol erwähnt Brann nicht. Gegen dieses richtete sich aber hauptsächlich jler Widerstand der Kaufmannschaft. | *) ibd A 45, 464a f. 372—79. Das Vot. d. kgl. Städte nimmt darauf Bezug. 4) ibd. A 45, 46a f. 384 ff. Das Vot., übergeben in conventu publico zu Breslau 5. Juli 1691, enthält 14 Punkte. .

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