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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 75

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 75)
Language
German
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und StändB bald nach dem erfolgten VotümausgOarbeitet wurde, ist Mar ersichtlich; daß darin der Gegenstoß gegen die Bemühungen der Zülzer Juden geführt wird, die ״nunmehr auch sogar die Confirmation der böhmischen Privilegien .diesorths zu erhalten sich an die Königl. Cammer hengen, und der hochlöbL Herren Fürsten und Stände Schlüsse und Oberamt•: liehen Verordnungen gäntzlich sich zu entziehen gesonnen Sind“1). Das Votum begnügt sich nicht mit der Bekämpfung der Confirmation, von der es im Eingänge spricht, sondern führt auch vielfältige Gründe für die gänzliche Austreibung der Juden aus Schlesien an. Die Fürsten und Stände gehen von einem historischen Ueberblick aus, indem sie die Privilegien und Patente, die Judenaustreibung betreffend, aufzählen2). Nachdem im Votum konstatiert wird, daß die Juden sich nicht nur in Großglogau und Zülz, sondern auch sonst vielerorts auf dem Lande ausgebreitet und festgesetzt haben, wird auf die besonderen Nachteile einer Confirmation der Pragerischen Privilegien und auf die Gefahr, die dadurch dem ganzen Lande erwächst, hingewiesen. Der Fiskus wird durch die im Privileg vorgesehene Steuerablösung eine Einbuße an Einkünften erleiden3). Die Christliehe Stadtbevölkerung wird schwerer als die Juden an der Steuerlast zu tragen haben. Die ״bessere Condition“ wird die jüdische Kaufmannschaft besonders konkurrenzfähig qjachen, so daß sie den christlichen Kaufmannstand zu Grunde richten Memorial von 1690 ist in wesentlichen Punkten eine Wiederholung der an den Kaiser gerichteten Beschwerde der F. u. S. v. 7. Febr. 1639. (ibd. A 45, 24 f. 618 ff.) MBÜfe M ibd. A 45. 45 f. 378 a. *) Die ״höchschätzbaren Privilegien des allgemeinen Landes“ sind dem Vot. beigelegt, und zwar das Austreibungsedikt f. Böhm.v. J. 1559, das Judenabschaffungsprivileg f. Breslau v. Ladislaus (1455), das Edikt Rudolfs v. J. 1582 und zum Schluß ein Schreiben des Oberamtsverwalters in Ob.- u. Nied.-Schlesien Carl Eusebius Fürsten v. Lichtenstein an dieHerzoginv. Großglogau Elisabeth Lucretia (13. Dez. 1640, ibd. f. 369b—371). In diesem Schreiben werden der Herzogin Vorhaltungen wegen Duldung der Juden gemacht. Interessante Rückschlüsse auf die dauernde Wühlarbeit gegen die Juden lassen sich aus einer Nachschrift ziehen, die beweist, daß schon im J. 1667 eine amtlich beglaubigte Abschrift des letzteren Schreibens inTeschen für die Fürstentagszusammenkunft in Breslau angefertigt wurde, *) Die Verkennung des Tatbestandes liegt auf der Hand, da das Prager Privileg nur eine Ablösung von besonderen J u d e n steuern, nicht aber von den gewöhnlichen Landessteuem vorsieht.

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