Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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*9 diesen aber die bereits bestätigten Privilegien nichtjnehr mit Erfolg streitig machen kann, so wird wenigstens zum Nachteil der Zülzer gewaltsam ein Unterschied zwischen ihnen und ihren Großglogauischen Brüdern konstruiert.“®; Die Großglogauischen Juden, so heißt es, hätten ein größeres Anrecht auf Privilegien. Als unmittelbare Untertanen des königlichen Erbfürstentums könnten sie den Anspruch erheben, die ihnen verliehenen Eechte auch in anderen Fürstentümern geltend zu machen. Hingegen dürfte den Zülzem als ״freiherrlich Proßkauischen Juden“ nicht die Möglichkeit gegeben werden, durch den Besitz von Privilegien den Zutritt zu allen Gauen des Landes und den Genuß von Bechten in andern Fürstentümern und dem Bistum zu erlangen. t Auch dem Vertreter der Kirche fehlt jegliches Verständnis für Menschenrecht. Ganz im Geiste jener Zeit sind es ״Privilegien“, durch welche Beziehungen innerhalb der Gemeinschaften und Stände geregelt werden. Jedes Privileg ist ein erkaufter Besitz. Die Juden dürften kein Privileg erhalten, durch welches andere Privilegien verletzt werden könnten. Unter diesem Gesichtspunkt bestreitet schließlich diese Beschwerdeschrift den Bechtsanspruch der Zülzer Juden auf die Pragerischen Privilegien auch deshalb, da sie ihren Beitrag zu den 40 000 Thalern jährlicher Contribution nicht leisten, durch welche jene erkauft wurden. Auf alle Fälle bedürfe es, so erklärtjder Schreiber, der, mehr aus Vorsicht als aus Bescheidenheit, immer nur bedingt seine Meinungen äußert, einer Nachprüfung dieses Sachverhaltes. Mit «besonderer Wucht treten jetzt wie vor einem halben Jahrhundert die Fürsten und Stände auf den Plan. Es galt durch einen Angriff auf die Bestrebungen der Zülzer Juden- Schaft die Juden in Schlesien insgesamt zu bekämpfen. Wohl wurde das ״Votum der Fürstlich und Freiherrlichen Stimme wegen nicht admittirung und ausrottung der Juden aus dem Lande Schlesien“ erst am 6. November 1690 übergeben1). Die Vorbereitungen zu diesem Schritte sind wohl aber, wie|die Einwirkung auf das Oberamt zur Verhinderung des judenfreundlichen Gutachtens, in das vorhergehende Jahr zurückzuverlegen. Aus dert Einleitung’ dieses Votums selbst wie aus dem Schluß des Memorials2),' welches auf Anregung der Fürsten 1J F. T. H.^1690, Br. Stadt-A.'Hs. A 45, 45 f. 361 ff. *) ibd. f. 373—373. Abschr. Br. St.-A. Opp. Rat. II15 c f. 2—7. Dieses