Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 73)
- Language
- German
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98 Gesetze zu umgehen und alle bisherigen Einschränkungen un? wirksam zu machen. Da die Juden nach erfolgter Confirmätion und erlangter Freizügigkeit von Zülz aus sich nicht nur in den Fürstentümern Oppeln-Batibor, wo die Stadt gelegen, sondern ״im ganzen Lande Schlesien und den gesambten incorporirten anderwertigen Fürstentümern ausbreiten“, insbesondere aber im Bistum und in der Stadt Neisse ihre Niederlassung erstreben würden, so war nicht allein der Landeshauptmann von Oppeln- Batibor zu befragen, sondern alle betroffenen Fürstentümer, vor allem aber das Bistum Neisse hätten ihr Urteil abgeben müssen. Das Becht zum freien Handel und Wandel würde für die Juden von Zülz die Niederlassungsmöglichkeit im ganzen Lande bedeuten. Der Gegensatz zum kaiserlichen Willen ist hier evident. In seinem Beskript an den Landeshauptmann hatte der Baiser nur die Prüfung der gesetzlichen Grundlage für die Einbeziehung der Zülzer Judenschaft in das Privileg im Auge gehabt. Das Anrecht der schlesischen Juden im allgemeinen auf das Prager Privileg stand für ihn außer Zweifel. Hier werden ganz andere Betrachtungen in den Vordergrund geschoben. Das Gesuch der Zülzer Judenschaft wird zu einer hochwichtigen politischen und wirtschaftlichen Angelegenheit des gesamten Landes Schlesien. Dem Oberamt wird entgegengehalten, daß es nahe daran sei, die Interessen des Landes zu verraten. Es wird eindringlich gemahnt, an den Grundsätzen der bisherigen Judenpolitik festzuhalten und an den dem Lande Schlesien von den früheren Kaisern geschenkten Privilegien nicht zu rütteln. Jede Erweiterung der Bechte der Juden würde ein Präjudiz schaffen und müßte sich vor allem für die bischöfliche Macht schädlich erweisen. Die wichtigsten Momente der schlesischen Kirchenpolitik werden als Argumente gegen die Confirmätion ausgespielt. Es könnte nicht der Wille der kaiserlichen Majestät sein, durch die Erteilung des Privilegs an Juden eine Schwächung der Position des Katholizismus den andern nicht katholischen Confessionen, insbesondere der lutherischen gegenüber, herbeizuführen. Unerträglich wäre aber der Zustand, wenn Angehörige der imgläubigen Nation eine bessere Behändlung erführen als Christen, wenn diese auch nichtkatholischen Glaubens wären. Alle die angeführten Argumente richten sich schlechthin gegen jede Anwendung des Prager Privilegs auf Schlesien, somit im Grunde auch gegen die Glogauer Juden. Da man