Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 69)
- Language
- German
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Judengemeinde des Landes Schlesien die Confirmation verweigert^werden könne1). In seinem Eintreten für die Juden ist der Graf von Proskowski der Tradition seiner Familie treu. Gründen des Beclits und der Vernunft waren die Kreise, die zu jener Zeit über die Schicksale der Juden zu entscheiden hatten, nur selten zugänglich. Der blinde Glaubenseifer der kirchlichen Judenhasser verhinderte eine gerechte ]Beurteilung der Andersgläubigen. Die Engherzigkeit und der kurzsichtige Krämemeid der Kaufmannschaft hemmten die freie Entwicklung des jüdischen Handels auch dort, wo diese entschieden im Interesse des Landes lag. Desto mehr überraschen uns die Ansichten des Zülzer Grundherrn. Auch er stellt den eigenen Nutzen wie das fiskalische Interesse in den Vordergrund, vergißt aber dabei auch nicht das Grundrecht der Freiheit. Mehr als alles findet bei ihm die Geldgier und die Menschenverachtung seiner Standesgenossen die schärfste Verurteilung. Von entscheidender ]Bedeutung für die Stellungnahme des königlichen Oberamtes war wohl weniger die so gründlich motivierte Fürbitte des Zülzer Grundherrn als vielmehr das bereits früher erfolgte amtliche Gutachten des Landeshauptmanns von Oppeln-Batibor, auf dessen Ausführungen sich der Oberlandeshauptmann in der Hauptsache stützt. Die Grundlagen zur Beurteilung der Forderungen der Zülzer Judenschaft waren nun gegeben. Nicht die Fürsten, auch nicht Bat und Kaufmannschaft der Stadt Breslau hatten dieses Mal — wie im Jahre 1601 — das erste Wort. Das Vorgehen des königlichen Oberamtes erweist, daß man es ursprünglieh auf eine unparteiische Ergründung der für und wider die Juden sprechenden Tatsachen abgesehen hatte und daß man gewillt war, ein objektives Gutachten aü den Kaiser zu erteilen. Die besondere Dringlichkeit des kaiserlichen Beskripts hatte somit ihre Wirkung getan. || Mit der Abfassung des vom Kaiser erbetenen Gutachtens hat das Oberamt jedenfalls nicht mehr lange gezögert. Am den die Glogauer Jaden in ihrer Gesamtheit seit 1631 auf das Prager Privileg erheben konnten, wird somit völlig negiert. Ebenso beruht der Einwand des Glogauer Rates (s. Consignation v. J. 1691 (1694) im An• hang) auf dieser falschen Auffassung. J) Als wichtiger Grund dafür wird auch die Beitragsleistung der Zülzer zur Prager Contribution erwähnt.