Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 68)
- Language
- German
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Motivierung des Grafen ist viel klarer als die von den Juden selbst gegebene und ־wirkt unwiderleglich. Da die Zülzer Juden ״lengst vorhero und noch in priori Saeculo alss die Herrn von Prosskau die Herrschaft Zültz in Pfandschaft gehabt, auch anfangs huius Saeculi anno 1606 . . . im Lande Schlesien weilten, so seien folglich die in dem obgedachten Privileg enthaltenen ״Begabnusse und Freyheitten“ auf dieselben mit zu beziehen. Allein das Verbleiben der Zülzer Judengemeinde in Schlesien sei ein Beweis für ihre rechtlich begründete Sonder- Stellung. Von keiner Seite konnte den Zülzer Juden der Anspruch auf die ihnen zustehenden Freiheiten auch nur mit einem Schein von ßecht streitig gemacht werden. Bei unein,-; geschränkter Verwirklichung der ihnen erteilten Privilegien wäre der Nutzen, den sie dem Lande bringen würden, noch größer, als er jetzt schon ist. Auch bisher hätten sie alle Steuerlasten •entsprechend ihrem Kontingent in der Stadt Zülz getragen. Der Herrschaft Zülz wie dem Lande gegenüber erfüllten sie alle ihre Pflichten. Würde die Freiheit ihres Handels und Wandels nicht gewahrt, ״so müßten sye notwendig zu Grunde gehen, da Ihr eintziger Pflug und acker die Handlung ist, bey derer Freyheit sye nothwendig erhalten werden müssen“. Der Fürsprecher der Juden versteht es, die Machthaber an ihrer empfindlichsten Seite zu fassen. Er weist darauf hin, daß der Handel der Zülzer Juden den kais. Zöllen und Mauthen wie den Fürsten und Ständen jährlich ״ein Merckliches einbringe“ und überhaupt ״dem Camerali höchst ersprießlich“ sei. Das Beispiel der Großglogauischen Juden wird auch in der Fürbitte des Zülzer Grundherrn als ein Präjudiz angeführt. Dem Patron der Juden erscheint die Auswertung dieses Aiguments besonders wichtig. Zweimal wiederholt Proskowski die Tatsache, daß die Zülzer Gemeinde viel älter sei als die Großglogauische1). Er glaube daher nicht, daß der ältesten 1l Die Darstellung, die Pr. von dem Wesen der Großglogauischen Privilegien gibt, daß das ursprüngliche Benediktsche Privüeg durch Ferdinand II. (163!) eine grundsätzliche Änderung und Erweiterung im Sinne des Prager Privilegs erfahren habe, ist deswegen von Interesse, weil von judengegnerischer Seite dieser klare Tatbestand his zum J. 1708 beharrlich geleugnet wird. Noch 1700 wird in Breslau spöttisch darauf hingewiesen, ״daß der Baum von Benedict Israel so viele Aster getragen habe.“ (Die Zahl der Juden wird mit 6000 angegeben!) (Eingabe der Br. Kaufmannschaft an das O. A., 22. Sept. 1700, Br. Stadt-A. Jud. Akt. NNN f, 340/56.) Damit soll bewiesen werden, daß die mit Benedikt nicht verwandten Juden am Privileg keinen Anteil: haben. Der Anspruch,