Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
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…/2720904-2721043--061-2726677- Visual Library
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daß sie das Capitationsgeld zugleich mit allen ״Mitbürgern zu der Bürgerschaft“ erlegt und auch alle ״gemeine Landes Anlagen“ abgeführt hätten. Wenn die Zülzer Juden ferner hervorheben, daß ihnen die gleichen Bechte wie den *anderen Angehörigen der Zülzer Bürgerschaft zukämen und mit besonderem Nachdruck auf die günstigere Lage der im Großglogauischen Fürstentum wohnenden Juden verweisen, die nicht mehr als alle anderenBürger herzugeben hätten, so ersehen wir daraus, daß sie sich in einem der Grundrechte zurückgesetzt fühlen, welches das Prager Privileg den schlesischen Juden verleiht. Von diesem ist in der Bittschrift der Juden jedoch nicht die Bede. Es ist bezeichnend, daß die Zülzer Juden nicht unmittelbar bei den Landesbehörden ihr Becht suchen. Zu oft haben sie wohl dort vergeblich Beschwerde geführt. Als ״Untertanen von Proskau“ suchen sie bei dem Grafen Zuflucht und setzen auf seine Fürsprache all ihre Hoffnung. Der Grundherr hat sich auch mit gutem Erfolg für die Zülzer Juden eingesetzt1). Für den Augenblick wurde ihnen geholfen. Sie mußten aber danach trachten, ihre Bechtslage für die Dauer zu sichern, um endlich aller Drangsal zu entrinnen und sich vor Zufälligkeiten zu schützen. Die Zeiten für eine gemeinsame Aktion waren jetzt wieder günstiger geworden. Ungeachtet aller politischen Schwierigkeiten hatte sich die jüdische Bevölkerung von Zülz stark vermehrt. Unter dem Schutze des freundlichen und besonders tatkräftigen Grundherrn konnten die eingesessenen Zülzer Juden bei allen Hemmnissen zu einem gewissen Wohlstand gelangen. Viele Juden aus deutschen Provinzen wie aus den nahen Grenzländem fanden bei der Zülzer Herrschaft Aufnahme. Die Handelsbeziehungen der Zülzer Juden breiteten sich ף In dem Bescheide, den der Gral aus Breslau gibt, teilt er ihnen mit, daß er beim General Steuereinnehmer interveniert hat. Dieser habe durch ihn dem Landkassierer den Belehl übermittelt, von der besonderen Steuerforderung abzulassen. Dabei fällt eine Äußerung, die die Lage der Juden grell beleuchtet. Er selber habe sich nicht an das Oberamt gewandt und rate auch den Juden, es nicht zu tun: ״So es ohne dieses nichts ändern könnte“ (ibd.) .Eine grundsätzliche Gleichstellung der Zülzer mit den anderen privilegierten Juden seitens des O. A. wäre demnach ausgeschlossen.