Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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gelangten auch dort die führenden Kreise zu anderer Ansicht. Das geringste Erstarken jüdischer Konkurrenz genügte jedoch, um die gewohnte feindselige Stimmung wieder wachzurufen. Dieser Widerstand richtete sich ganz besonders gegen die Juden, die von dem Austreibungsedikt nicht betroffen wurden. Am häufigsten hören wir von Maßnahmen gegen Zülzer Juden. Im Jahre 1682 wird nach einem Beschluß der Kaufmannschaft das Königliche Oberamt gebeten, alle Mittel anzuwenden, um den Juden von Zülz den Aufenthalt in Breslau außer bei den Jahrmärkten zu verwehren.1) Der Eifer der Behörden in der Durchführung solcher Maßnahmen wurde immer stärker. Die Zülzer Juden sahen sich in den Eechten, die ihnen bis dahin nicht streitig gemacht wurden, bedroht. Mcht nur der Besuch der Jahrmärkte wurde ihnen erschwert, auch während eines kurzen Aufenthalts in Breslau waren sie Uebergriffen der Behörden und allerhand Chikanen, die ihren Handel störten, ausgesetzt2). Die Juden von Zülz mußten jetzt ihre Zurücksetzung besonders stark empfinden. In ihrer!Rechtsstellung waren sie nicht nur den Großglogauischen Juden gegenüber im Nachteil. Oft erfuhren sie eine noch schlechtere Behandlung als alle anderen in Schlesien wohnenden Juden. Gleichwohl hören wir während vieler Jahre nichts von direkten Bestrebungen der Zülzer zur Verbesserung ihrer Lage. Nur wenn sie durch den harten Steuerdruck, unter dem sie stets zu leiden hatten, besonders schwer betroffen wurden, sahen sie sich veranlaßt, gegen das ihnen angetane Unrecht Protest zu erheben und sich zur Wehr zu setzen. Als sie im Jahre 1684 von einer Steuerexekution bedroht wurden, wandten sie sich mit der Bitte um Schutz an den damaligen Erbherrn von Zülz, den Grafen Georg Christoph v. Proskowski3). Von den Aeltesten der Judengemeinde von Zülz wird darüber Klage geführt, daß von den Zülzern, den alteingesessenen schlesischen Juden, das Capitationsgeld in Höhe von 3 Thalern für jede Person beiderlei Geschlechts verlangt wird, ״so viel alss sonst ein gemeiner im Landt vagierender Jude“ zu zahlen habe. Sie berufen sich darauf, ») ibd. Boe A. Nr. 70, fol. 325/326. *) Bresl. Stadt-A., Lose Judenakten f. NNN 453. *) s. Eingabe der ״Eitest undt gesambte Judengemeinde zu Zültz“ Oes. A. d. d. J. Zülz, Dep. VI, S. 19—22. Die hebr&ische Aulschrift lautet: Memorial an den Oralen von Proskau.