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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 51

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
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36 die Großglogauer und Zülzer gerichteten Steuermaßnabmen ■wie ihre Fernhaltnng von anderen Orten zu sichern, ־vielmehr hatte man hei den Fürstentagungen die Ueberzeugung gewonnen, daß nur durch eine Verdrängung des letzten Bestes, durch eine Vertreibung der Juden aus Großglogau und Zülz, jede Gefahr des Eindringens der verhaßten Juden beseitigt werden könnte. Es hat den Anschein, als ob mit den geschilderten Vorgangen der Kampf zu einem gewissen Stillstand gekommen ist. Von seiten der Zülzer Juden ist eine einheitliche Aktion zur Erlangung der Confirmation lange Jahre, ja vielleicht ein halbes Jahrhundert hindurch, nicht mehr unternommen worden. Nur einzeln und sporadisch treten wohl jetzt die Versuche von Zülzern auf, die ihnen auferlegten Fesseln zu zerschlagen1). Welches sind nun die Ursachen dieser offensichtlichen Resignation? War es die allgemeine Depression, die sich der Bevölkerung dieser von den Kriegsgreueln besonders heimgesuchten Provinz bemächtigte, welche auch die Kraft der Zülzer Juden lähmte und ein Nachlassen ihrer Energie verursachte? War es die eigentümliche Lage der Zülzer Herr- Schaft2), auf deren energisches Eintreten man zu jener Zeit *) Nur auf einen einzigen Versuch — im Jahre 1672 — weist eine undeutliche Spur hin. In einer Sammlung von Aufzeichnungen eines Beamten des Kgl. Oberamts in Breslau (Bresl. Stadt-A. A. 20) wird eine kaiserliche Resolution vom 13. Februar 1672 mit den Worten wiedergegeben: ״Die Zülzer Juden sollen den Glogauischen gleich gehalten werden, s o f e r n sie in das Privileg mitbegriffen sind.“ (f. 61b—62a). Daraus ist nicht zu erkennen, auf wessen Ansuchen hin diese Resolution erfolgt ist. War es die Zülzer Judenschaft, waren es einzelne Zülzer? Gemeint ist wohl hier das Prager Privileg..Was bedeutet aber die Wendung: Sofern sie mitbegriffen sind? Woraus soll die Einbeziehung gefolgert, warum soll sie angezweifelt werden? Diese Fragen müssen mangels anderer Quellen unbeantwortet bleiben. Der eine Schluß ist unbedingt berechtigt: daß die Zülzer Juden damals allen Grund hatten, sich um eine ausdrückliche Confirmation des Prager Privilegs zu mühen. *) Die Vormundschaft des Reichsgrafen Georg von Oppersdorff dauerte nicht lange. Die Witwe des Freiherrn Georg Christoph von Proskau, geb. Freiin von Kochticki, übernahm selbst, wohl um das Jahr 40, die Herr- Schaft Zülz. Da die freiherrliche Familie sehr verschuldet war, so suchte die Besitzerin aus der Herrschaft Zülz wie aus den anderen Besitztümern die größtmöglichen Einnahmen herauszuschlagen. Die Juden hatten eine besonders schwere Steuerlast zu tragen. Von einem Eintreten der Grundherrin für die Juden von Zülz konnte zu jener Zeit nicht die Rede sein. (8. Chrzqszcz, Oberschlesische Heimat, Bd. XIII, S. 72.)

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