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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 50

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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35 das Jus Hospitandi und negotiandi indulgiret werden wellte“. Bis zur endgültigen Vertreibung aber verlangten sie ״insonderbeit, daß die den Zülzer Juden all die Jabre auf erlegten 100 und mehrmals duplizierten 200 fl. Ung. wirklich einzubringen seien1).“ Den Wünschen des ]Fürstentages wurde allerdings nur zum Teil entsprochen. Eng mit diesen fürstlichen Bemühungen hängt wohl die Oberamtliche Besolution vom 28. Juni 1639 zusammen, die für die Juden .eine ernste Mahnung bedeutete. Danach sollten alle früheren einschränkenden Ver- Ordnungen gegen sie in Kraft bleiben. Im ganzen Lande Schlesien, außer zu Großglogau und Zülz, sollte keinem Juden die Niederlassung gestattet werden. . Falls ein Jude irgendwo im Lande, außer an öffentlichen Jahrmärkten, gefunden würde, sollte er mit militärischer Execution entfernt werden. Diese Besolution wurde im ganzen Lande publiziert2). Inständige Vorstellungen suchten die kaiserliche Majestät von ״der Billigkeit und höchster Notwendigkeit“ des oben erwähnten Fürstentagsbeschlusses zu überzeugen. Wenigstens wollte man die kaiserliche Zustimmung zu den strengen Steuermaßnahmen erlangen, ״damit die Contributionen den Zülzer Juden ernstlich auferlegt werden möchten“ (Memorial 20. Dezember 16403). Die Bemühungen der Juden waren vergeblich. Das warmherzige Eintreten des Beichsgrafen v. Oppersdorff blieb erfolglos. Alle Gründe des Bechts wurden unbeachtet gelassen. Der Einfluß der Fürsten und Stände auf das Oberamt war unverkennbar. Am 1. Dezember 1640, also noch drei Wochen vor der Bekanntgabe des Memorials an den Kaiser, wurde die frühere Besolution des Oberamts mit noch stärkerem Nachdruck ״aufgefrischt und im ganzen Lande nochmals bekannt gemacht“4). Wurde mm dergestalt den Zülzer wie den Glogauischen Juden die Freizügigkeit genommen oder zumindest wesentlieh eingeschränkt, so hatten doch auch ihre Gegner ihr Ziel nicht völlig erreicht. Ihnen war es ja nicht nur darum zu ton, das bestehende Verbot der Niederlassung von Juden in Schlesien aufrecht zu erhalten und die Durchführung der gegen l) ibd. u. Memorial v. ל• Febr. 1639, A 45, 24, f. 618 ff. ») A 45, 45 f. 3לל u. F. O. R. II 15c f. 6. ») ibd. *) ibd. 8•

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