Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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31 Sicherung ihres Rechts ungeachtet aller Widerstände unentwegt fortsetzten1). Ebenso sicher ist es, daß sie dabei die Förderung des Reichsgrafen, des Vormundes der Zülzer Herr- Schaft, suchten und fanden. Er war bemüht, sie vor den Uebergriffen der Behörden zu schützen und wandte sein Interesse auch einer dauernden Verbesserung ihrer Rechtslage zu. Die Steuerexekution gegen die Juden wurde durch den Burggrafen zu Dohna trotz des Eingreifens des Kaisers weiter durchgeführt2). Die Leiden der Zülzer Juden fanden damit nicht ihr Ende. Aus einer eigenartigen Korrespondenz zwischen dem Reichsgrafen von Oppersdorff und seinem Vertrauensmann in Breslau ergibt sich mit Sicherheit, daß im Jahre 1637 die Zülzer Judenschaft wiederum mit Zwangsmaßnahmen bedroht wurde. Der Vormund der Zülzer Herrschaft versucht, seinen Einfluß in Breslau geltend zu machen, um die An wendüng von Gewalt gegen die Juden zu verhindern. Der Vertrauensmann des Grafen verspricht in seinem Antwortschreiben3) (Oktober? 1637) die den Juden angedrohten Zwangsmittel aufzuhalten. In der Person dieses mächtigen Fürsten fand die Zülzer Judenschaft demnach wiederum einen treuen Beschützer. Es ging aber damals offenbar noch um etwas Wichtigeres als xim eine nur dem Augenblick dienende Fürsprache. Was wir weder aus jüdischen Quellen noch aus offiziellen Urkunden erfahren, wird uns aus dem erwähnten Schreiben zur Gewißheit. Der Breslauer Freund des Grafen versichert ihm, daß er ״die dort zu erwartende Confirmation privilegiorum zu beobachten nicht ermangeln werde“. Wissen wir auch nicht, in welcher Richtung sich die Be- Strebungen der Zülzer Juden bewegten, bei welchen Instanzen *) In einem Gesuche an den Bresl. Rat (1636) um die Herabsetzung des von ihnen verlangten Torgeldes haben sich die Zülzer Juden unzweifelhalt auf das Prager Privileg berufen. In seinem ihren Wünschen entgegenkommenden Beschlüsse (Befreiung von allen Abgaben bis auf 8 Silbergroschen, s. u.) stützt sich der Rat auf dieses Privileg (s. Br. Stadt. A. Mag. Akt. 16/17 f. 22 b). *) Durch allerlei Gewalttätigkeiten hat Dohna, wie er in seinem Bericht angibt, bei den Zülzischen und bei den Glogauischen Juden das Geld zum großen Teil erpresst. (Br. St. A. F. O. R. II 13 a i. 2b). *) G. A. d. deutschen Juden, Dep. VI, S. 41. Der Brief, unterschrieben von Adam, Freiherrn von (Borsita?) ist an den ״Herrn Reichsgrafen‘־ gerichtet. Dieser Reichsgraf ist der Vormund der Zülzer Herrschaft, Graf Georg v. Oppersdorff zu Ober-Glogau.