Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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28 Man kümmerte sich also in Schlesien wenig um die vom Kaiser erteilten Privilegien. Nur den Bemühungen des Grundherrn von Zülz, Georg Christoph von Proskowski1), gelang es, das Schicksal seiner Juden zu erleichtern. Er nahm dabei Gelegenheit, den Kaiser eindringlich an die Rechte der Juden zu erinnern. Die Art, in der der Zülzer Grundherr zur Sache seiner Juden Stellung nahm, war neu und ungewöhnlich. Bei den Fürstentagungen, in den Kreisen seiner Standesgenössen, war immer nur die Bede von Pflichten, die die Juden gleich anderen landfremden Elementen2) zu erfüllen, hatten; von ihrem Ansprach auf Rechte wollte man nichts wissen. Hier trat nun ein Verteidiger für sie auf, der die Stimme des Rechtes erhob. Die Juden von Zülz hatten von Kaiser Rudolf II. Rechte erworben, die die schlesischen Fürsten nicht hätten antasten dürfen. Durch die Mißachtung dieser Rechte, durch die Unterdrückung und Brandschatzung seiner Juden, verletzten die Fürsten auch das Recht der Zülzer Grundherrschaft und befanden sich so im Gegensatz zu dem ausdrücklichen "Willen des Kaisers. Durch Proskowski erfahren wir den wirklichen Hergang der Contributionsangelegenheit. Danach verstehen wir, daß die Zülzer Juden allen rechtlichen Grund hatten, sich all die Jahre hindurch der Zahlung der ihnen auferlegten Geleitsgelder zu widersetzen. Mit seltenem Mut tritt dieser unerschrockene Sachwalter der Juden den Fürsten entgegen. Obgleich die Juden das Recht zum Verbleiben in Zülz erkauft und die Erlaubnis zum freien Handel und Gewerbe vom Kaiser gewährleistet erhalten hatten, so führt er aus, wurde ihnen von den Fürsten und Ständen doch noch einmal eine Contribution für ein ״Dekret und Concession, freyen Handel und Wandel in diesem Lande Schlesien auf 9 Jahre zu führen“, widerrechtlich zugemutet und abgezwungen. War schon durch die Auferlegung des Geleitsgeldes den Juden ein Unrecht geschehen, so wurde dieses noch dadurch ף Beschwerde an Kaiser Ferdinand II. (Br. St.־A. F. Opp. Rat. II, 13a f. 13/14). 2) ״Schotten, Niederländer, (auch Engelländer), Juden“, s. A. P. Bd.V, S. 262 u. 286.