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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 42

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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27 Schon fast ein Jahr vor dieser Verhandlung, also kurz nach der Erteilung des Prager Privilegs, hatten die Fürsten und Stände den Steuerdruck gegen die Zülzer ־wie die Glogauer Juden verstärkt. Im Jahre 1628 überließen sie dem Burggrafen Karl Hannibal zu Dohna für eine Schuld, die sie ihm nicht abtragen konnten, die Eintreibung der außerordentlich hohen Contributionen der Zülzer und Glogauer Juden1). Dieser grausame Kriegsmann, der sich auch sonst als Führer von Exekutionstruppen zur Steuereintreibung hervorgetan hat2), und der wegen seiner Geldgier und Falschheit in den Kreisen der Fürsten übel berüchtigt war3), der Führer der Gegenreformation in Schlesien4 5), wandte gegen die Juden von Zülz die schärfsten Machtmittel der Kriegszeit an8). Bitter klagten die Juden über die Gewalt, die er gegen sie gebrauchte, um die Eintreibung des ihm überwiesenen Steuerrestes zu erzwingen. Die nach Breslau entsandten Vertreter der jüdischen Gemeinde zu Zülz, die ihn über die TJnmöglichkeit der Zahlung so hoher Summen aufklären und Erleichterung erbitten sollten, warf er ins Gefängnis6 *). 1J Die Contribution der Zülzischen Juden wird von Dohna mit ״ezlich tausendt Gulden Ungerisch“ angegeben. (Br. Staats-A. F. Opp. Rat. II, 13a f. la). Vergl. für diese Schuldübertragung A. P. Bd. VII, S. 69 (31. Mai 1628) u. ibd., S. 88 u. S. 93. Wohl noch zu einem früheren Termin übertrugen sie ihm auch die Schuldsumme (8000 fl.) der Glogauer Juden (A. P. Bd. VI, S. 250, Anm. 1, Abs. 2). Aus dem Bericht des Obristen Dohna, der selbst durch ״alle gebrauchten Exeeutionsmittel“ zunächst nichts erlangt, sondern nur ״Ungemach, Widerwärtigkeiten und Kosten gehabt6‘ hat, ist zu ersehen, wie es mit ״dem merklichen Vermögen“ der Juden in Schlesien, von dem Ferdinand II. spricht, (s. 0.) eigentlich bestellt war. Nichtsdestoweniger wird Dohna zur Anwendung weiterer Gewaltmittel gedrängt. (A. P. Bd. VIII, Sv 118, 5. Mai 1629). a) A. P. Bd. VIII, S. 17, 19 u. a. 3) ibd., S. 184, vergl. Grünhagen: Geschichte Schlesiens, Bd. II, S. 218. 4) A. P. Bd. VII, S. 220 u. Bd. VIII, S. 185, Dohna hatte im Grunde als Lebemann und großspuriger Machtmensch für die Grundsätze seiner eigenen Religion nur den Spott des Weltmanns (s. A. P. Bd. VIII, S. 267). 5) Dieser Härten rühmt sich Dohna selbst in einem Schreiben an eine fürstl. Durchlaucht (wohl den Oberlandeshauptmann, Bresl. Staats-A. II, 13a f. 1/2, undatiertes Fragment ohne Unterschrift, aber wohl vor 1630). ף Beschwerde der jüdischen Abgesandten Jacob Scheuher und Benjamin an den Kaiser, präsentiert 21. Dez. 1628, daß sie seit Wochen in einem Gefängnis schmachten, wohin man sonst nur die ״Malefizpersonen hineinsteckt.66 Sie baten um einen Befehl an Dohna, sie gegen Stellung einer Kaution aus der unbilligen Haft zu entlassen, (ibd. f. 15 f.)

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