Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
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26 Von den Bestimmungen des Privilegs, die wohl eine unmittelbare Umgestaltung der wirtschaftlichen Lage der schlesischen Juden hätten herbeifuhren können, wurde in Schlesien zunächst keine verwirklicht. Weder wurde ihnen der freie Handel allerorts gestattet, noch wurden sie bei der Erlegung von Mauth und Zöllen den Christen gleich gestellt. Wir hören auch nichts davon, daß sie zur Erlernung und Ausübung eines freien Handwerks zugelassen wurden. Insbesondere aber verspürten die Juden wenig vön der im Privileg enthaltenen, teuer erkauften ״Befreiung von allen Contributionen in Kriegs- und Friedenszeiten“. In Schlesien blieb alles beim alten. Nach wie vor hatten die Juden vor allem die schwerste Steuerlast zu tragen. Die Verhandlungen eines Fürstentages (am 31. Okt. 1628) geben uns darüber Aufschluß. Die Würdenträger der Kirche wie die Fürsten und die Vertreter der Städte bestritten alles, was das Privileg in dieser Bichtung auch den schlesischen . Juden gewährte. Zugleich wurde dagegen Verwahrung eingelegt, daß durch die Zugehörigkeit der Zülzer Juden zur Proskauischen Herrschaft das Steuerrecht der Fürsten und Stände in irgend einer Weise eine Einschränkung und Beeinträchtigung erfahren dürfte1). 1j Während des Fürstentages wurde nach dem Stande der Steuereintreibung bei den Glogauer wie bei den Zülzer Juden gefragt. Die königl. Gesandten des Fürstentums Oppeln meinten, ,,von den Glogauischen sei ihnen nichts wissend, an die Zülzischen sei geschrieben. Herr Proskowski wolle sich nicht darein finden, weil hierbevor 1. die Juden zu der Kammer gezogen worden, 2. die Juden ihm im Urbario für ein großes Stück seines Vermögens angeschlagen wären, welches sonsten fallen würde. Er habe diesfalls Ihr. Maj. berichtet, bittet mit der Uebereilung seiner zu verschonen“. Von bischöfl. Seite wird entgegengerufen: ״Non obstat, daß die Juden zu der Kammer gezogen, Steuern und andere collectas müssen sie doch in das Steueramt und andere gehörige Orte abgeben; non obstat das urbarium, denn die Juden sind steigende und fallende Nutzungen. Können ohne dieses, wenn es ihnen gelegen, aufstehen und sich gänzlich anderswohin transferieren. Et quid urbarium officit statuum Interesse? Econtra sind sie immediate subditi et non ut forenses solum liberi, tenentur ex obiigatione subjectionis quam non evertit vel tollit collectandi necessitas. Ist auch keine Uebereilung, Herr Proskowski ist von den statibus längst schon in hoc passu abgewiesen.“ Der Troppausche Gesandte will die Steuerliehe Last der Zülzer Juden noch für längere Zeit verstärken. ״Zülzer hätten fort und fort 100 Fl. hung. geben müssen den statibus.“ (A. P. Bd. VII, J3• 93, Auszug aus dem Protokoll des Fürstentages.)