Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
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Wahren vndt Sachen in alle ehrliche redliche Weege, unverhindert Männigliches za handeln, einzukauffen vndt za verkauffen“. Auf Beisen za Wasser and zu Land durften von den Jaden keine •höheren Abgaben, Zölle and Mauthen gefordert werden als die Christen sie za leisten hatten. Die Erlernung wie die ungehemmte Ausübung eines jeden Hand- Werks wurde den Jaden gestattet. Fortan sollte keiner Obrigkeit das Becht zustehen, sie in ihrer Freiheit za beschweren oder sie aas ihren Wohnorten aaszuweisen. Alle früheren von irgend einer jüdischen Gemeinschaft Böhmens oder Schlesiens erworbenen Privilegien blieben in Kraft. Das Prager Privileg eröffnete ganz neue Perspektiven und hätte in seiner vollen Auswirkung nicht nur eine Sicherung erworbener Bechte, sondern eine völlige bürgerliche Gleich- Stellung der Jaden bedeuten können. Nach der Bestimmung des Kaiserl. Patents (Wien, 12. August 1627) und der darauf folgenden Confirmation (Znaim, 30. Juni 1628) erstreckte sich das Privileg ausdrücklieh auch auf die schlesischen Juden. Die vielfache Wiederholung und die nachdrückliche Betonung des Anspruchs der schlesischen Juden auf den Genuß der Privilegien lassen ahnen, wie sehr die böhmischen Juden darauf hingearbeitet hatten, auch ihren Brüdern in Schlesien aus ihrer Not zu helfen. Dieses Privileg, das zum Ausgangspunkt einer freien Ent- Wicklung der böhmischen Juden werden sollte, war auch für die Juden Schlesiens von unschätzbarem Werte. Die Grundläge zu einer Besserung der wirtschaftlichen und politischen Stellung der schlesischen Juden war hierin gegeben. Allerdings bedurfte es in Schlesien noch eines langen Kampfes, bevor die im Privileg enthaltenen Bechte, die ihnen schon damals gewährleistet wurden, im Leben ihre Verwirklichung fanden. Die Juden Prags, die sich für die Einbeziehung auch der schlesischen Juden in dieses Privileg eingesetzt hatten, haben sich demnach ein großes Verdienst um die Zukunft der sohlesischen Judenheit erworben. Es entspricht der Art und dem Charakter solcher Akte, daß die vorbereitenden Vorgänge im Dunkeln bleiben. Wir wissen daher nicht, in welchem Maße die Juden in Schlesien an der Aktion, die der Erteilung des Privilegs voranging, beteiligt waren. Wohl aber besitzen wir volle Klarheit darüber, daß zu der durch dieses Privileg festgesetzten jährlichen Oon-