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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 38

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 38)
Language
German
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23 Durch diese Beschlüsse der Fürstentage gewinnen wir einen Einblick in die verwickelten Rechtsverhältnisse der Zülzer Juden. Keineswegs fühlten sich die Fürsten und Stände durch die Instruktionen Kaiser Budolf II. ,(1591 u. 1601) geblinden. Nach wie vor bestanden sie darauf, daß das Austreibungsedikt von 1582 keine Ausnahmen zuließe. In dem Edikt sahen sie offensichtlich ein ihnen verliehenes Privileg. Die darin enthaltenen Rechte durften ihnen auch vom Kaiser nicht geschmälert werden. Wenn sie sich jedoch dem kaiserliehen Willen fügen und von der Anwendung des Austreibungsediktes auf die Zülzer Juden Abstand nehmen sollten, so mußte ihnen diese Gnade ״ein merckliches“ einbringen. Heber die eigentlichen Bedingungen und den wahren Charakter dieses Fürstenhandels klärt uns eine spätere Quelle auf1). Die ganze Rechtsunsicherheit, in der die Juden Schlesiens unter der Regierung des Kaisers Matthias und in den ersten Regierungsjahren Ferdinand II. lebten, findet hierin ihren Ausdruck. Große Hoffnungen mußte daher bei der schlesischen Judenheit angesichts solcher Unsicherheit das Privilegium erwecken, das Ferdinand II. im Jahre 1627 den Juden Prags, Böhmens und Schlesiens erteilte2). Gegen eine Contribution von 40 000 Gulden jährlich wurden die Juden von allen Sondersteuern befreit. Freiheit in Handel und Gewerbe wurde ihnen zugesichert. Volle Bewegungsfreiheit wurde durch das Privileg gewährleistet. Zum ungehinderten Besuch von öffentlichen Jahr- und Wochenmärkten im Königreich Böhmen wie im Herzogtum Schlesien sollten alle böhmischen und schlesischen Juden zugelassen werden. Es wurde ihnen das Recht eingeräumt, gleich anderen christlichen Kaufleuten dort ״mit Ihre des verflossenem Fürstentages nach Wien: zu geschweigen der zuvor unerhörten und ungewöhnlichen Auf- und Anlagen, welche F. u. St. auf Juden . . . geschlagen. (A. P. V, S. 282). Diesen Angaben entgegen aber steht das Memorial des Fürstentages v. 16. Juni 1626 .... ״Seitdem hatten sie bis 1622 jährlich 100 Ducaten und nachher jährlich 200 Dücaten zu steuern.“ (A. P. VI, S. 153). ף Br. St. A. F. Opp. Rat. II 13 a f. 13/14. 2) Weingarten, Fase. div. Jur. T. I 336 ff. Patent Ferdinand II. Wien, 12. Aug. 1627, A. P. VI, S. 107. Das Privileg der Zülzer Juden vom 17. Juli 1699 enthält eine wörtliche Wiedergabe des Prager Privilegs. Vergl. auch Zimmermann, Beiträge etc. III, S. 136/37 und Bunzl. Monatsschr., 9. Jhrg. 1782, S. 117.

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