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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 37

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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22 Ausweisung drohen zu können. So war die von dem Kaiser mehrmals anerkannte Duldung der Zülzer Juden durch das feindliche Verhalten der Fürsten immer noch gefährdet. Selbst der Erbherr von Zülz wurde für seine Juden verantwortlich gemacht und aufs dringendste zur Ergreifung von Maßnahmen aufgefordert. Die Fürsten und Stände wußten, daß sie ihn durch eine Austreibung seiner Juden empfindlich treffen konnten. Sie drohten ihm daher mit diesem äußersten Gewaltmittel. Falls er die Säumigen nicht zur Zahlung zwang, sollten ״die Juden aussm Lande geschafft werden“1). Kur mit äußerster Anstrengung vermochten die Juden die ihnen auf erlegte Contribution aufzubringen. Anders aber konnten sie sich vor dieser steten Bedrohung nicht schützen. Da jedoch ihre Leistungsfähigkeit begrenzt war, blieben sie im Rückstand2). Sie versuchten bei den Fürsten Aufschub zu erwirken und erklärten sich dabei bereit, einen Teil der Schuld (das Geleitsgeld für 2 Jahre) sofort zu entrichten3). Der Aufschub wurde damals gewährt, aber Jahre hindurch mußten sie hohe Summen zahlen4). Völlige Buhe? und Sicherheit erlangteu sie durch diese Geldopfer jedoch nicht. Die Fürsten und Stände, die darüber klagen, daß die Zülzer Juden das Geleitsgeld nicht regelmäßig und vollständig (eigentlich ״nicht das wenigste iemahls!“) entrichtet haben, hielten es trotzalledem für notwendig, nach Ablauf der 9 Jahre eine Erhöhung zu beschließen. Lange gingen die Verhandlungen hin und her. Vom Termin Michaelis 1622 ab sollte die Contribution ״bey anwachsender Beschwerung des allgemeinen Landes“ 200 TJng. fl. betragen5). ף ibd. Bd. II, S. 40, vgl. VI, S. 153. *) ibd. Bd. I, S. 57, 105, Bd. V, S. 345. s) ibd. Bd. II, S. 91. 4) Im Jahre 1625 wurden^ die Abgaben der Juden zum Zülz mit 1900 Th. berechnet, ibd. Bd. V, S. 345. Vgl. O. R. II 13a f. 17/18 (6. Febr. 1629), Erwider. d. Buchhalterei auf ein kais. Schreiben, wo die Steuerschuld d. Z. Jud. mit 1700 Buc. u. 505 Thlr. angegeben wird. 5) Als Termin der Erhöhung der jährlichen Contribution von 100 auf 200 wird von 2 Quellen: Memorial, Bresl. Staats־A. F. Opp. Rt. II 15c und Beschwerde des Freih. v. Proskau (1628) ibd. II 13af. 13/14 übereinstimmend das Jahr 1622 angegeben. Hingegen sind die Angaben in Acta Publica mit diesen u. untereinander im Widerspruch. Im Memorial d. Fürstentag. Okt. Nov. 1622 ist von einer solchen Erhöhung noch nicht die Rede. (A. P. V, S. 102/3; im Memorial v. 19. März 1624 heißt es: ״Die Juden zum Zülz .... forthin aber die 100 Ducaten in duplo und also mit 200 Ducaten zu erlegen adigiret werden sollen.“ (A. P. V, S. 247). Am 28. Okt. 1624 berichtet die schles. Kammer in einem Gutachten über Beschlüsse

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