Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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Wie stets mußten die Juden auch dieses Recht teuer erkaufen. Yon nun an hatten sie außer dem Schutzgelde an die Zülzer Herrschaft und vielfältigen anderen Steuern und Abgaben noch eine jährliche Steuer von 100 Dukaten zu erlegen, die sie den Fürsten und Ständen ״alle Jahr bey dem General Steuerambte abgeben sollten.“1) Die Frage, ob diese 100 Dukaten nur einmal für die Dauer von 9 Jahren, wie die ursprüngliche Vereinbarung nach der ]Behauptung Proskowskis gelautet haben soll2), oder alljährlich gezahlt werden sollten, ist zum mindesten ungeklärt. Die Eintreibung dieser Gelder wurde von den Fürsten und Ständen mit großer Strenge und ungewöhnlicher Härte durchgeführt. Die Fürstentage beschäftigten sich oft mit der Begelung dieser von ihnen gegen den Willen der Zülzer Erbherrschaft3), wohl aber mit Genehmigung des Oberlandeshauptmanns4) den Zülzern auf erlegten Steuer5). Dieses Geleitsgeld sahen sie als ein ihnen rechtmäßig zustehendes Begal an und glaubten in Fällen der Säumigkeit den Zülzer Juden mit allerhand Gewaltmitteln6 * 8), ja sogar mit 1) Ft. Opp. Rat. II 15 c, fol. 6 a. 2) Er beschuldigt die Fürsten eines betrügerischen Vorgehens, (s. u. S. 29). 3) Dies geht hervor aus einer Beschwerde des Frh. v. Proskowski (Bresl. Staats־A. Ft. Opp. Rat. II 13 a) an Ferdinand II. 4) Im Kgl. Oberamt fanden die F. u. St. bei der Auferlegung des Geleitsgeldes willige Unterstützung. Der Oberlandeshauptmann Karl v. Münsterberg hat dem Memorial des Fürstentags entsprochen. Sein Dekret ist wohl nach der Huldigung für Matthias in Breslau erfolgt. Die Bestätigung des Oberlandeshauptmanns fand erst nach dem 9. Okt. 1611 statt, (vergl. Grünhagen, Gesch. Schlesiens, Bd. II, S. 50 ff). ß) Diese Steuerbelastung der Juden war auch gegen das Interesse des kais. Fiskus. In den großen Geldnöten, die den Kaisern durch die Kriegsführung erwuchsen, wird von ihnen darüber Klage geführt, daß die Juden in Schlesien ohne besondere Steuer für den kaiserlichen Fiskus ausgehen. Ferdinand II. richtet am 12. Januar 1626 an die schlesische Kammer die Anfrage, wie die Judenschaft in Schlesien zu einer Geldcontribution heranzuziehen sei. Kurz darauf, am 24. April 1626, ergeht sein Befehl an die Kammer, den Juden eine extraordinäre Steuer aufzuerlegen, da er das Geld zur Bezahlung und Verprovian־ tierung seines notleidenden Grenzkriegsvolkes in Ungarn benötige. (Bresl. Staats-A. A. A. II 21 g, vergl. A. P., Bd. VI, S. 107, Anm. 1, auch Berndt a. a. O., S. 50). 8) Acta Publica 1618 S. 27: ״Die Juden von Zü^z sollen wegen ihres Rests, . . . auf den Jahrmärckien iedes orts angt halten vnd zu dessen ablegung gebracht werden“, ibd. Bd. V, S. 225, 254, 262, 286 u. a.