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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 35

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 35)
Language
German
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daß sie im Schutze eines der mächtigsten schlesischen Fürsten' standen. Der neue Brbherr Hans Christoph von Proskowski erfreute sich bei den habsburgischen Kaisern besonderer Gunst. Mehr als seinem Beichtum und seiner humanen Gesinnung hatte er dies wohl seiner staatsmännischen Klugheit und Tatkraft zu danken. Budolf H. übertrug ihm die Landeshauptmann- Schaft im Fürstentum Oppeln-Eatibor1). Aus verschiedenen größeren und kleineren Aktionen geht seine Weitsicht in wirtschaftlichen Fragen hervor2). In seiner hervorragenden Stellung war es dem Erbherm von Zülz leicht, auch seine eigenen Interessen zu schützen. Im Gegensatz zü den anderen Fürsten Schlesiens erkannte er die Bedeutung der Juden für das Land. Er sah den Vorteil, den die Judenschaft von Zülz seinem Besitztum brachte und gewährte ihr daher jeglichen Schutz. Die Fürsten mußten sich nun notgedrungen mit diesem neuen Zustand abfinden3). Den Verordnungen des Kaisers konnten sie sich nicht entziehen. Aus eigener Machtvollkommenheit aber wollten sie nun das, nach ihrem Wunsche nur vorübergehende, Verbleiben der Juden im Lande legalisieren. Schon im Jahre 1610 beschlossen die Fürsten und Stände den Juden zum Zülz das Geleite zu erteilen. Hicht umsonst sollten diese jedoch ״des Landes Schutz genießen.“ Die Fürsten suchten dabei von dem kleinen Häuflein Juden den größtmöglichsten!Nutzen zu ziehen. Sahen sie doch in ihnen ״ein ergebiges und rechtmäßiges Geldmittel“4). Durqh ein besonderes Memorial vom 17. August 1611 gewährten sie den Jaden zu Zülz das Geleite, das sich aber nur auf neun Jahre erstrecken sollte. *) Diese Würde wurde ihm am 10. April 1608 übertragen. Nur während des kurzen Interregnums Friedrich V. von der Pfalz mußte er sein Amt niederlegen (vergl. Idzikowski, S. 158). Ferdinand II. betraute ihn mit der Erledigung mancher inneren Streitigkeiten, (ibd., S. 161). 2) Im Kampf mit einem engherzigen Zunftwesen erkannte er schon frühzeitig die Vorteile der Gewerbefreiheit und setzte sich für sie ein. (ibd., S. 145). 3) Der von Haß erfüllte Autor des Memorials (Bresl. Staats-A. II 15c) gibt allerdings eine andere Begründung für das Nachlassen des Kampfes gegen die Juden. Mit beweglichen Worten klagt er: ״So würde ohnezweifel die gäntzliche Austreibung dieses geschmeisses erfolget seyn, wenn nicht die Höchstverderbliche Krieges Troublen, Bey anderer Verhindernis solches aufgehalten hätten.“ *) A. P. Jhrg. 1621, S. 249.

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