Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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19 Den Ziilzer Juden aber blieb die Gnade des Kaisers erhalten. Allerdings gilt sein Befehl, die Juden an ihrem Wahnorte zn belassen, zunächst nur für eine kurze Zeit1). Diese besondere Gunst findet ihre Erklärung in der eigen- * tümlichen Stellung des Kaisers zu der Pfandherrschaft von Zülz. Der Kaiser schuldete dem Preiherrn von Proskowski außerordentlich hohe Summen und hatte Grund, sich ihm freundlich zu erweisen. Um diese Schulden zu decken und wieder Geld in die Hände zu bekommen, verkaufte Budolf II* in jener Zeit die Herrschaft Zülz für 66 000 Taler an den Preiherrn Hans Christoph von Proskowski2). Durch diese Uebereignung von Zülz an den bisherigen Pfandinhaber wurde auch die Judengemeinde der Grundherrschaft zu Schutz und Nutzen überlassen3). In dem Kaufbrief wurden ausdrücklich unter den dem neuen Eigentümer überlassenen Rechten und Einkünften auch ״alle Zünsse .... von Juden‘6 eingeschlossen4). Dadurch wurde das Interesse des Preiherrn von Proskowski an der Erhaltung der Zülzer Judenschaft noch gesteigert. Die Pürsten und Stände hatten nunmehr bei ihren feindliehen Schritten gegen die Juden von Zülz mit dem schärfsten Widerstand des Preiherrn von Proskowski zu rechnen. Pür die Juden von Zülz war es eine günstige Schicksalswendung, manchen Dienst. Auch die Stadt nahm die Hilfe des Benedikt in Anspruch, um durch ein von ihm erlangtes Darlehen von 450 Thalern die Gonfirmation ihrer eigenen Privilegien zu erwirken. (S. Berndt a. a. O., S. 18). Eine Gonfirmation des Benediktschen Privilegs erfolgt am 8. Januar 1615 in Wien und wird wiederholt durch ein Reskript vom 28. August 1616. (S. Berndt a. a. O. u. Brann a. a. O., S. 217/18). Eine Aufzählung der vielfachen Fälle der Confirmation des Glogauischen Privilegs gibt eine Eingabe der Breslauer Kaufmannschaft vom Jahre 1700 (22. Sept.) (Br. Stadt. A. Lose Juden Akten f. 340—56 (früher Rep. Klose R. A.) ף Die Befristung des Aufenthalts ist nur hier angeführt: ״Die zu Zültz aber biss solange Ihr Geleite, so sich noch auf etliche Jahre erstrecken thäte, ausginge, daselbst zu lassen.“ # 2) Die Verkaufs-Urkunde hat Rudlof aus den Akten des Regierungs־ Archivs von Oppeln in der Ztschr. Schles. Provinzial-Blätter N. F., Bd. III, 1864, S. 218 ff veröffentlicht. Ein Konzept befindet sich in den Zülzer Grund akten beim Amtsgericht in Neustadt. Der Kaiser erhielt an barem Gelde nach Abrechnung der Pfandschuld ״sechzehntausendt Thaler. Jeden Zweevundsibenzig Kreuzer geraittet.“ *) So Z. in Bunzl. Mtschr. 1782, S. 117. s. F. Opp. Rat. II 13a f. 17/18. 4) Schles. Provinzial-Blätter N. F. 1864, S. 219. 2*