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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 33

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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ihnen so sehr bedroht und der Schaden so groß, daß sie in großer Erregung über den Erfolg der Zülzer Juden nun den Weg einer unmittelbaren Einwirkung einschlugen und 1601 eine besondere Deputation nach Prag entsandten, um beim Kaiser Beschwerde zu führen1). Der Tätigkeit der Gesandtschaft war kein Erfolg beschieden. Der Kaiser hielt die drängenden Fürsten hin2). Erst 1604 erfolgte der kaiserliche Bescheid. Hotzenplotz wird nicht betroffen. Die Fürsten Schlesiens konnten zu ihrem Leidwesen auf das Schicksal des mährischen Hotzenplotz wegen des fortdauernden Kompetenzstreites keinen Einfluß gewinnen3). * Hingegen enthielt diese Eesolution eine geradezu vernichtende Botschaft für die Judenschaft in Glogau. Das Geleite sollte ihr aufgesagt werden und nach halbjähriger Frist sollte sie das Land verlassen4). ף Instr., Prag 5. Februar 1602: ״Betreffend die Abschaffung aus Großen-Glogau, Hotzenplotz u. Ziltz wissen wir . . was derhalber bev verschiedenen Fürstentagen geschlossen worden . . . wollen nit unterlassen, diesen Punkt ... in fleißige Erwägung zu ziehen und mit der ersten Gelegenheit . . . zur Billickeit zu resolviren“. (ibd. A 45,14 f. 240.) Der Fürstentag beharrt auf der Abschaffung der Glogauer, Zülzer und Hotzenplotzer Juden, (ibd. f. 3'52.) 2) ibd. A 45, 14 f. 239. 3) Die Instruktion der Gesandtschaft ist vom 15. September 1601 datiert, ibd. A 45, 24 f. 222. Bresl. Staats־A. F. Opp. Rat. II 15 c. (Dort 15. Dezember 1601). Im Kais. Rescr. (Prag, 15. Dez. 1604) heißt es: ״Wegen der Juden zu Hotzenplotz abei >. . . die F. u. St. mit dem Herrn Bischof zu Otmütz u. d. Ständen in Mähren . . . der Grenz halber in Zwiespalt stehen“ so kann der Kaiser erst nach SrhMchtung des Haupt- Streites, ob Hotzenplotz in Schlesien oder Mähren gelegen, über die Frage der dortigen Juden entscheiden. (F. B. Diöz.-A. VI A 12, f. 465.) 4) Der Passus, die Glogauer Juden betreffend, lautet: ״Indem die Juden zu Glogau Zu Ihrer Maytt. gnädigsten Wohlgefallen vergeleitet, Sie aber wenn Ihnen solch geleite ein halbes Jahr vorher aufgekündigt würde mit den Ihrigen zu weichen schuldig wären; alss hätte Ihj. Maytt. in der Herren F. u. St. gehorsamstes Suchen verwilliget und die Juden mit Aufsagung des erlangten Geleites von dannen abzuschaffen. . .“ Brann und Berndt ist diese Resolution, die auch für Glogau wichtig ist, wie die Entsendung besonderer Abgeordneten der F. u. St. Schlesiens unbekannt geblieben. Über die Versuche des Fürstentages, das erwirkte Vertreibungs- Edikt gegen die Glogauer Juden zur Durchführung zu bringen, wird nicht, weiter berichtet. Wir wissen hingegen, daß sich der Fürst von Glogau während des nächsten Jahrzehntes seiner Juden in gleicher Weise wie bisher annahm. Für diesen Schutz erwies Israel Benedikt dem Fürsten

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