Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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Allen Forderungen der Fürsten und Stände entgegen bestätigte er von neuem das Beeilt der Juden auf ihren ungestörten Aufenthalt in Zülz. Am 3. April 16011) befahl er dem Oberlandeshauptmann, die Juden in Amtsschutz zu nehmen2). Dieses Dekret des Kaisers brachte nunmehr die Ausnahmestellung der Zülzer Juden in klarerer Weise zum Ausdruck, als es durch die Separat-Instruktion vom J. 1591 geschehen war. Dieser den schlesischen Behörden anbefohlene ״Amtsschutz“ einer ganzen schlesischen jüdischen Gemeinschaft bedeutete eine noch wesentlichere Einschränkung des Austreibungsediktes als das persönliche Privileg, das wenige Jahre vorher (1598) an Israel Benedikt erteilt worden war. , Es ist daher verständlich, daß diese Bevorrechtung die alte Gegnerschaft überall wieder in Harnisch brachte. Der Oberlandeshauptmann, der den Kaiser anscheinend über die Stimmung im Lande unterrichten wollte, forderte zwei der einflußreichsten Fürsten, Joachim Friedrich v. Brieg und Herzog Carl v. Münsterberg3), und den Bat der Stadt Breslau zur Kundgabe ihrer Stellung (״ratsames gutbedunken“) ״wegen abschaffung der Juden zum Zültz“ auf. Der Breslauer Bat verfehlte nicht, seiner alten Abneigung gegen die Juden treu, sich an die Seite der beiden anderen Befragten zu stellen und rückhaltlos für die Austreibung der Zülzer Juden einzutreten. Er verwies dabei auf den bei den Fürstentagen so oft bekundeten Willen der Fürsten und Stände4). Diese sahen in dem Befehl des Kaisers geradezu eine Herausforderung und eine Verletzung ihrer Bechte. Sie erkannten, daß ihre Klagen und Beschlüsse, die sie dem Kaiser durch die kaiserlichen Kommissarien übermitteln ließen, nicht zum Ziele führten. Das Wohl des Landes schien ף Nicht am 13. April, wie es in O. H. heißt. ף Oberlandeshauptmann war damals Johann v, Sitseh, der in den Jahren 1600—8 Bischof von Breslau war. (Grünhagen II, S. 135), Aus der unklaren Wiedergabe von Chrz. a. a. O. war nicht zu ersehen, an wen der Befehl erging. Nach briefl. Mitteilung des Dr. Chr. lautete seine Quelle: Durch diese Instruktion befahl Rudolf II. im Schreiben an den Bischof, der damals Landeshauptmann war, die Juden in Amtsschutz zu nehmen. 3. 4. 1601. In dem von mir unten angeführten Schreiben ist eine Bestätigung dieser Angabe zu sehen. a) Vom Jahre 1608 an Oberlandeshauptmann von Schlesien. 4) Schreiben des Rates, 22. Juny Ao. 1601. Ad. D. Episs. Wratislaw. Bresl. Stadt־A. F. 8,8 L. ad Reg. et Princ. f. 291 b—292 a. 2