Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2720904-2721043--028-2726644- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
H Die jüdische Gemeinde im nahe gelegenen Hotzenplotz* auf welche sich die von den Fürsten erhobene Anklage ebenfalls bezog,־ erbot sich, zu den Geldern, die man an die Beamten der böhmischen Hofkanzlei zu zahlen hatte, einen bedeutenden Teil beizutragen. Ursprünglich war es wohl diese Gemeinde allein, die den Zülzern Hilfe versprach. Diese schwachen Kräfte reichten jedoch nur aus, um kleinere Bestechungsgelder aufzubringen, die zu verschiedenen Malen gezahlt wurden3). Erst dem energischen Eintreten der einflußreichen Führer und Aeltesten der Judengemeinde in Prag gelang es, das Unglück von den Zülzer Juden endgültig abzuwenden2). Zu diesem Zweck wurden die Mittel von verschiedenen Seiten bereit gestellt. Allerorts, in Böhmen wie in Polen, fanden die Zülzer Juden Hilfe und Unter- Stützung. 2000 Gulden erkauften die Bettung. Die Last wurde auf die verschiedenen Länder verteilt. Eine Vereinbarung zwischen den Judenschaften Polens, Böhmens und Mährens kam zustande. Diese sollten je ein Fünftel des Betrages aufbringen, die beiden fehlenden Fünftel mußten die Gemeinden Zülz und Hotzen plotz zu gleichen Teilen tragen. Die Gemeinde HotzeDplotz weigerte sich jedoch, den ihr auf erlegten Teil zu übernehmen. Sie behauptete nunmehr, daß sie von der Sache nicht betroffen wäre, da Hotzenplotz nicht zu Schlesien gehöre3). Die Streitfrage wurde von dem Babbiner von Lublin B. Meir (MHBM) geschlichtet. Dieser verurteilte die Gemeinde Hotzenplotz zu einer Zahlung von 200 Gulden und hob dabei besonders hervor, daß, wenn Fürstentümer Oppeln und Ratibor zu verhandeln, welchen Geldbetrag sie der böhmischen Kammer für die angesuchte Ausweisung der Juden jährlich zahlen wollen. Siehe Bondy-Dworsky a. a. O. Nr. 474 (Abdr. nach d. Böhm. Statthalterei-Arch.) ף RGA d. MHRM 40: •ודחו הפנין מיום ליום ף ibd.: עד שהפיר ה' את רוח ראשי ואלופי קיק פרא; אשר ברוב השתדלותם •בטלו את הנזירה והאריכו בטענותיהם אם הם ננררים אחד מדינת שלפזייא אם לאו ף• Die Judenschaft von Hotzenplotz, an der Grenze Schlesiens und Mährens gelegen, hat es in späterer Zeit (1723—26) vorgezogen, nicht zu Mähren zugezählt zu werden. Als sie im J. 1723 zum mährischen Toleranzimpost herangezogen werden sollte, weigerte sie sich, ihren Beitrag zu leisten und schützte vor, von der mährischen Judenschaft wie auch von dem mährischen Land Rabbiner Bernard (I Dow-Ber) Gabriel Eskeles ״independent zu seyn“. (Rescr. an d. Kgl. Tribunal in Mähren, Wien, 9. Mai 1725. Bresl. Stadt-A. Lose Juden-Akten; s. dort auch die Eingaben des Mährischen Schammes Löbel Hirschei in Breslau.)