Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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- Głogów 1× ep/1047915
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Zu einer vollständigen Durchführung des Ediktes ist es nun in den wenigen Orten Schlesiens, in denen noch Juden verblieben waren, wirklich gekommen. Von einer Konfiskation der Güter der in Schlesien verbliebenen Juden, wie sie von den Pürsten und Ständen verlangt wurde, hören wir nichts. Die Großglogauischen und Zülzer Juden bleiben auch dieses Mal an ihren Wohnorten. Ob und in welchem Maße sie bedrängt wurden, läßt sich aus den Quellen nicht ermitteln, wenngleich indirekte Beweise dafür vorhanden sind1). Ob die Herrschaft von Zülz und das Glogauische Amt jemals der Strafe von je 2000 Thalem verfielen, die im Palle des Wider- Standes gegen das allgemeine Austreibungsedikt erlegt werden sollten, ist nicht bekannt; es ist auch kaum anzunehmen. Eine Zuwiderhandlung gegen das Edikt konnte jedenfalls der Zülzer Herrschaft nach der kaiserlichen Instruktion vom 9. November 1591, die den Zülzer Juden eine Sonderstellung gewährte, nicht vorgeworfen werden. Wahrscheinlich haben viele der aus Schlesien Vertriebenen in den beiden letzten schlesischen jüdischen Gemeinden Großglogau und Zülz, wie in dem Zülz benachbarten mährischen Städtchen Hotzenplotz Zuflucht gesucht und gefunden2). Vorgänge von wichtiger politischer Bedeutung lenkten zunächst die Aufmerksamkeit der staatlichen Macht von den Juden ab. Von dem im Jahre 1593 ausgebrochenen Türkenkriege wurde zwar Schlesien nicht direkt berührt. In den letzten Jahren des 16, Jahrhunderts erlebte das Land vielmehr einen bedeutenden Aufschwung3 4). In Prag jedoch war es zu jener Zeit nicht möglich, Maßnahmen gegen die Juden zu erwirken*). 1j Vgl. oben S. 4 Anm. 2. *)Es fehlen uns sonst jegliche Angaben darüber, nach welchen Orten die aus Schlesien vertriebenen Juden ausgewandert sind. Wahrscheinlich hat ein bedeutender Teil in den nahegelegenen polnischen jüdischen Gemeinden Aufnahme gefunden (s. Brann a. a. O. S. 188). Ein nicht geringer Teil ist aber offenbar auf schlesischem Boden verblieben. 8) s. Grünhagen, Gesch. Schles. Bd. II, S. 113/114. 4) Im judenfeindlichen Lager wurde später dieses Nachlassen des Kampfes gegen die in Schlesien verbliebenen Juden so erklärt: ,,Weil aber bald hernach Ao. 1593 der beschwerliche Türcken Krieg angegangen, dehm die Siebenbürgis che Unruhe gefolget, sind bey solchen betrübten Zeiten diese Leute zu Glogau und Zültz wie auch zu Hotzenplotz dergestalt nach und nach eingeschlichen und eingenistet.“ (A 45, 24 f. 622, F; Opp. Rat. II 15 c.)