Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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sarien Jhrer Kays. Maytt. am besten referieren“1). Wenn in den Resolutionen des Kaisers vom 10. April und vom 20. Juli 1592 der Zülzer auch nicht ausdrücklich Erwähnung getan wird, so bezieht sich seine Versicherung, die Angelegenheit der Juden so zu regeln, ״damit sich die gehorsamen Fürsten und Stände zue beschweren nicht ursach haben sollen“2), doch wohl auch auf die Zülzer Juden. Mit diesen haben sich nun die Fürstentage einige Zeit besonders angelegentlich beschäftigt. Die Glogauer Juden werden außer acht gelassen. Aber noch im Jahre 1592 scheinen die Fürsten und Stände einen letzten Angriff gegen die beiden übrig gebliebenen Judengemeinden in Schlesien zugleich unternehmen zu wollen. Koch einmal werden alle Erbsünden der Juden aufgezählt und die schwersten Beschuldigungen ins Treffen geführt. Zur alten Forderung der gänzlichen Austreibung tritt die neue und vielleicht verlockendere nach Konfiskation der Güter der Verdrängten. Aber auch der Kais. Kammer wird ein Gewinn in Aussicht gestellt. Jedem Beschützer der Juden soll eine Strafe von 2000 Thaler auferlegt werden3). Auf die erneuten Mahnungen der Fürsten und Stände erfolgt im Jahre 1592 eine Bestätigung des Austreibungsediktes durch den Kaiser4). 1I ibd. f. 209/10, A 45, 10 f. 267 u. A 45, 97 Cap. XXV, No. 13, m. Verw. auf p. 621. *) Diöz. A. VI A 9 ff. 300 u. 334, A 45, 97 Cap. XXVI Maytt. Resol. No. 13, m. Verw. auf p. 681. 3) ibd. Fürstentags-Verhandlungen 4. Aug. 1592, Land-Grav. No. 12, in. Verw. auf p. 742. Danach ist der Termin zum endgültigen Verlassen des Landes auch für die Glogauer und Zülzer auf Michaeli 1592 festgesetzt. s. auch die Beschwerden in A 45, 10 f. 390/1 u. II 15 c. ,,Wie diese Leute nichts mehr im Lande thäten, alß daß Sie die Inwohner mit unchristlichem Wucher aussaugeten und verderbeten, allermaßen bey Ihnen vielerleitReceptacula gefunden würden, wo alles was nur im Lande diebisch und räuberisch wäre, entweder aufgenommen oder angewendet würde, insonderheit aber Unser Erlöser, und desselben heylsamer Verdienst Bey Ihnen verflucht und gelästert würde; daher Sie denn allergehorsamst bitten wolten, daß dem Glogauischen Ambte sowohl alß der Herrschaft Zültz Bey Strafe 2000 Thal, auferleget werden möchte, womit die Juden binnen kurtzer gewissen Frist fort und außer Landes geschaffet, Ihnen aber alle Gütter confisciret, und eingezogen werden solten.“ ־*) A 45, 24 f. 622 u. II 15 c. ״Darauf haben Ihr. Maytt. bey Ihren Vormahligen Patenten und Decreten beruhet“.A 45, 97 wird am Schlüsse d. J. 1592 ein kaiserl. Dekret ״Wegen der Juden“ erwähnt, aber nhaltlich nicht wiedergegeben.