Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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des vorsehens, sie werden nuhmer von allen den ortten in Schlesien sich hinweg begeben und hinfürder die Landt vnnd Erbfürstenthümer nnbedrenget lassen, außerhalb derer znm Zülch, so auf unseren eigenthümlichen Herrschaften vund gar nahe an der Mehrischen vund Polnischen Granitz gesessen, auch meistentheils Ihrem gewerb und Kaufmannshandel abwarten, vor welliche.ansehnliche Intercessiones bei uns,weilsy von unvordenklichen Jahren daselbst gewohnt, einkhomben, der gnädigsten Zuversicht, die gehörsamben Fürsten und Stände werden dissfalls weiter keine Beschwer haben“1). Die Fürsten und Stände gaben sich jedoch nicht zufrieden. Unter den Landesgravamina, die sie den Herren Commissarien zur Weitergabe an den Kaiser übermittelten, befindet sich die Forderung ״wegen gäntzlicher Abschaffung der Juden auch zum Zültz“, (18. November 1591), die sie durch ein Memorial vom 25. November 1591 noch besonders begründen und verschärfen2). Sie wehren sich gegen die Behauptung der kaiserlichen Instruktion, daß die Zülzer Juden wegen ihres Wohnsitzes nahe an der mährischen und polnischen Grenze besonderen Nutzen brächten und, außerhalb Schlesiens wohnend, dem Austreibungsedikt nicht unterlägen und erklären, daß Zülz fast mitten im Lande Schlesien gelegen wäre ״und billich gleiche Ordnung durch und durch im Lande gehalten werden solte“. So wird seitens des Fürstentages gegen die Sonderstellung der Juden in Zülz Sturm gelaufen. Das Verhalten der kaiserliehen Commissare, die offenbar auch mit anderen, den Juden günstigen Stimmungen in Prag zu rechnen haben, bleibt auch diesmal zögernd. Nach einer von ihnen abgegebenen Erklärung wollen sie eine abwartende Stellung einnehmen. So wird in der Besolution vom 27. November 1591 angegeben: ״Die Beschwer wegen der Juden wollen die Herren Kays. Commis- *) Vgl. A 45, 97, XXV No. 13: ״Wegen abschaffung der Juden lassen es Jhre Maytt. bey voriegen genedigstem entschluß vund Beschehener anordnung verbleiben außer der Von Zttllich, so im Lande gelassen werden sollen, aus aldar gesagten Ur- Sachen.“ 2) Br. Stadt-A. A 45, 10 f. 246/7 u. A 45, 97 No.'13 L. Grav. m. Verw. auf p. 585 d. Orig. Vgl. Diöz.-A. VI A 9 f. 280/t,