Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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7 gelassen, ihre Geschäfte zu ordnen und ihre Forderungen einzutreiben. Nur durch große Bemühungen erwirkten sie hie und da eine Hinausschiebung des Abzugstermins. Diese Gunst wurde Einzelnen und auch ganzen Gemeinden in der Zeit zwischen 1582 und 86 gewährt. Heber diese Zeit hinaus finden sich größere Gemeinschaften nur noch in Beuthen a/O., Großglogau und Zülz. Eine kaiserliche Verordnung gestand der Judenschaft in Zülz und an anderen Orten1) eine geraume Frist zur Einbringung ihrer Schuldposten und zum Verkauf ihrer Habe zu. Dies geschah allerdings kaum aus Bücksicht auf ihr eigenes Interesse. Ihre christlichen Schuldner sollten durch die Notwendigkeit einer plötzlichen Zahlung nicht in Bedrängnis geraten2). Gegen diese Fristverlängerung kämpften die Fürsten. Sie sahen darin nur eine Möglichkeit für die Juden, unter allerlei Vorwänden ihren Aufenthalt im Lande zu verlängern, und erbaten Mitte des Jahres 15833) und Ende des gleichen Jahres aufs neue die endgültige Austreibung4). Der Kaiser sah sich genötigt, diesem Drängen nachzugeben. Nur ein kurzer Termin wurde den Juden noch gewährt, und zwar ״von Georgii Ao. 1584 bis auf Michaelis ejusd. Anni“5 &). ף Wien, d. 26. Juli 1583. Kais. Reskript an Bischof Martin zu Breslau. (Bresl. Stadt.-A. A 45,7 f. 329). *) s. Brann a. a. O. S. 190. 3)׳ Bresl. Fürstentag, 19. Juni 1583 Bitte d. Fürst., der Kaiser möge, wie in den übrigen Landesteilen geschehen, auch die Juden zu Zülz, Großglogau u. Beuthen entfernen. (Br. Stadt-A. A 45,7 f. 293 u. A 45, 97 No. XII cap. Land. Grav. No. 5 m. Verw. auf p. 678 d. Orig.) Ueber Beuthen s. Rabin: Die Juden in Zülz S- 9 Anm. 2. *) 11. Dez. 1583 ibd. No. XII cap. L. Gr. No. 13 m. Verw. auf p. 733 d. Orig. Dieser Beschluß wird A 45,24 f. 619 b und II 15 c wie folgt wiedergegeben: Die Fürsten haben ״laut des damahligen Fürstentagsbeschlusses Ihr voriges Desiderium beweglich wiederhohlet: Daß den Juden keine fernere Frist in diesem Lande zu bleiben gegeben, sondern daß Sie endlieh und gewiß auf vorstehend Georgii abgeschaffet, und da Sie abermahls vorwenden wolten, daß Sie Ihre Schulden noch nicht gäntzlich noch richtig eingemahnet, dahin beschießen werden möchten, daß Sie dies durch Ihre Vollmächtigen, nochmals befördern, Sie auch die Leute, dehnen Sie Zuthun schuldig, beyzeiten vergnügen und befriedigen solten“. &) s. ibd. A 45, 7 a, kais. Instr. Prag Andreae 1583, weitere Ab- Schaffungsdekrete s. A 45, 97 Land. Grav. No. 12 m. Verw. auf p. 759