Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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Nach Ablauf dieses Termins sollte aber gegen die Juden in Schlesien mit aller Strenge vorgegangen werden, wie der Kaiser den schlesiscben Gesandten am 17. Juli 1584 in Prag mitteilt1). Die Gegner jedoch waren enttäuscht. Es wird darüber Klage geführt, daß ״diese geldsüchtigen Leute anderwärts fernere Frist, besonders aber zu Zülz, Glogau, Hotzenplotz und anderen Orten so viel Unterschlüpfe erhalten“2). Zum ersten Male wird dabei im Zusammenhänge der allgemeinen Verhandlungen über die Austreibung der Juden aus Schlesien ausdrücklich die Duldung der Juden in Zülz: dem Freiherrn v. Proskowski zum Vorwurf gemacht3). Die Beschwerden der Fürsten bleiben in Prag nicht wirkungslos. Es folgt eine Zeit der strengsten Maßnahmen gegen die Juden, die sich dem Austreibungsbefehl noch zu entziehen wußten. Diese werden aber auch hin und wieder von seiten des Kaisers durch freundlichere Dekrete gemildert. Kaiserliehe!Resolutionen gehen mehrmals auf die Klagen der Fürsten und Stände ein. Den Juden, die noch in Schlesien verblieben sind, wird zweimal weitere Jahresfrist vergönnt4). Nach Ablauf derselben aber sollten sie endgültig das Land verlassen. Der Schwierigkeiten, die mit einer solchen gänzlichen Vertreibung verbunden sind, ist sich der Kaiser allerdings vollkommen (4. Febr. 1584), No. 14 m. Verw. auf p. 798 (10. Febr. 1584), Cap. XV No. 12 m. Verw. auf p. 825 (18. Okt. 1584), ibd. m. Verw. auf p. 907 (29. Okt. 1584). Dort wird die Abschaffung auf Martini anbefohlen. ף Br, Stadt.A. Hs. A 45,45 f. 620a u. II 15 c. Vgl. A 45,97 XV 12. Die kaiserliche Resolution besagt: ״Daß die Juden vor dem erstreckten Termino Michaelis in dissem Lande ferner nicht gelitten werden, sondern nach Ausweisung der ausgegangenen Mandate gäntzlich abgeschaffet seyn und bleiben solten.“ a) Vgl. Br. Stadt-A. A 45,24 f. 620. *) 2. April 1585. A 45, 97 XVI cap. L. Gr. N®• 16 m. Verweis auf p. 1005. Auch gegen den Fürsten von Glogau und Fabian v. Schöneich, den Herrn von Beuthen, die auf ihrem Gebiete Juden ״dulden und halten“, wird Protest erhoben. Die von Franz Idzikowski in seiner Geschichte der Stadt Oppeln (Oppeln 1863) S. 122 erwähnte Klage über die Begünstigung der Zttlzer Juden durch Freih. v. Proskowski ist nicht 1582, sondern 1585 anzusetzen. Weitere Fürstentagsbeschwerden gegen obengenannte Herrschäften F. B. Diöz.-A. VI A 8 f. 53b (18. Mai 1588) u. ibd. f. 213 (2.: Juni 1589). Seither verstummen die Klagen gegen Beuthen. 4) Instruktionen für Färstentag: Den Juden soll noch 1 Jahr zum Verkauf des Ihrigen und Eintreibung der Schulden gewährt werden. A 45, 97. 1587 U. 1588.