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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1926-01-01 · 1925 (1926) · page 39

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1925 (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 39)
Language
German
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IRI
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23 reichen Ernstes1: Herakles, der Mann der Tat, darf der höheren Welt nicht voll angehören2. Aber auch die Wissenschaft ist nicht das Höchste: denn auf dem Begriff, folglich auf dem Vielfachen, beruhend, kann sie die Einheit nicht erfassen3. Das Höchste ist unzweifelhaft die Schau; nur ihr dient alles Handeln4; aber als Zweckbestimmung des Menschen kann auch sie nach Plotin nicht gelten: erstlich, weil nicht nur der Mensch, sondern auch die ganze untermenschliche Natur nach Schau strebt5 *; zweitens, weil wir diese schauende Vereinigung mit dem Einen nur mittelbar, durch Entfernung von Sinnlichkeit und Vielheit, möglich machen, aber nicht nur aus eigener Kraft herbeiführen können und günstigstenfalls in ganz wenigen Augenblicken ihrer gewürdigt werden. Aber von Plotin aus sucht Porphyrios den Weg zu Aristoteles und der Stoa. Und in diesem Bestreben ist er zu einer neuen Fassung der Bestimmungslehre gelangt. Mit seiner Warnung vor dem Fleischgenuß, schreibt er®> wende er sich nicht an die Männer der rein praktischen Lebensführung (npayfiaxixoe: ßeoc), sondern ״an den Menschen, der nachdenkt, was er ist, woher er gekommen ist und wohin er gehen soll, und bezüglich seiner Nahrungsaufnahme so gut wie in den sonstigen Pflichten (xa&yxoi/ra) andere Grundsätze befolgt als die Vertreter anderer Lebensführungen“. Man kann ja keine Lebensvorschriften sowohl für Wachende wie für Schlafende geben. ״Ob wir7 für das erste — ich meine: für das Wachen — geschaffen . . . oder nicht, vielmehr für das Schlafen gebildet sind, ist eine andere Untersuchung, die eingehender Darlegungen bedürfte. Wer aber einmal die Täuschung unseres Lebens hienieden und des Hauses, in dem wir uns aufhalten, durchschaut, die Wachheit des eigenen Wesens erkannt hat und der einschläfemden Wirkung seines Aufenthaltsortes entronnen ist, mit dem pflegen wir Zwiesprache, um ihm diejenige Nahrung zu bieten, die seinem Verdacht gegen den Aufenthalt und seiner Selbsterkenntnis entspricht. . . . Wenn auch die Gesetzgeber den Staaten ihre Satzungen erteilt haben, um zum Leben der Betrachtung (&EwpyuxfK ßtox) und einer dem Geiste gemäßen Lebensführung anzuleiten, so muß man ihnen folgen und auch die Einräumungen bezüglich der Nahrung machen", aber nicht 1 Enn. III 2, 15 ff. 2 Enn. 1 1, 12. 3 Enn. VI 9, 4. 4 Enn. III 8, 6. 3 Enn. III 8, 2. * De abst. I 27. 7 Ebd. Ende ei xpoc 051:0־ rsauxaajv oä, 1cpö<; 80־ ־ xa&saosiv 30v=t0)u.£v.

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