Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1925-01-01 · 1924 (1925) · page 84

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1924 (1925)
Date
1925-01-01
Page
– (sequence 84)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2720904-2721047--083-2726468
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

70 Erfolg unseres Handelns, sondern in erster Linie auf die Motive, die es bestimmen und auf den Charakter, der sich in der Wirksamkeif der Motive offenbart. Der psychologische Vorgang selbst, dessen logisdien Abschluß die Selbstbeurteilung bildet, ist aber ursprünglich kein Urteilsprozeß, sondern er tritt, ehe er sich zu diesem entwickelt, in der Form von Gefühlen auf, an die sich Affekte der Billigung und der Mißbilligung anschließen. Indem solche Gefühle miteinander in Streit geraten, können sie zugleich die Antriebe zu entgegengeseßien Arten der Selbstbeurieilung in sich schließen. Die Sprache nennt alle diese inneren Zustände, deren selbstbewußter Ausdruck zu einem Urteil über die eigenen Motive und den eigenen Charakter des wollenden Subjekts wild, das Gewissen. Hiernach entspricht dieses Wort keineswegs einem festbegrenzten Begriff. Nicht einmal auf das sittliche Qebiet ist es ursprünglich beschränkt, da es ebenso weit reicht, wie überhaupt eine Selbstbeurteilung samt ihren Vorbereitungsstadien vorkommen kann. So reden wir von einem logisdien, ästhetischen, politischen Gewissen. Der einzelne Gewissensakt kann Gefühl, Affekt, Trieb, Urteil sein und enthält nicht selten mehrere dieser Inhalte zugleich; ein Gewissen aber, das außerhalb dieser einzelnen Akte als ein separates Vermögen der menschlichen Seele existiert, gibt es nicht; der Begriff selbst ist daher nur eine Verallgemeinerung aus allen jenen einzelnen unter sich verschiedenartigen Tatsachen, die bloß in der Beziehung auf die Selbstbeurteilung des wollenden Subjekts und seiner Motive ihren Zusammenhalt finden. (Ethik III S. 57.) Noch viel weniger darf sich mit dem Begriff des Gewissens die mythologische Vorstellung verbinden, daß der Affekt und das Urteil, die sich mit dem Bewußtsein der Motive und Tendenzen des Handelnden vereinigen, nicht dessen eigene psychische Akte, sondern Vorgänge seien, die von einer fremden, auf sein Bewußtsein rätselhaft einwirkenden Macht herrühren, indem man die ״Stimme des Gewissens“ in die ״Stimme Gottes“ verwandelt. Wird das Gewissen selbst nicht mehr in dieser mythologischen Weise als eine dem Ich fremde Tätigkeit angesehen, so glaubt man es immer noch von den Motiven und Neigungen, welche die Handlung bestimmen, trennen zu müssen. Ein unmittelbares etwa im Sinne Kants aus dem intelligiblen Charakter entsprungenes Pflichtbewußtsein soll jeßt als kategorischer Imperativ den Motiven gegenüber treten, so daß an diesem Imperativ jene Motive, die aus ihnen entspringenden Handlungen und der empirische Cha-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.