Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1924 (1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
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62 Rechtsstaat tritt an Stelle eines repräsentativen Einzelwillens ein organischer Gesamtwille, der seinerseits einen hochentwickelten Zustand der Gesellschaft und ein in allen Gliedern lebendiges Staatsbewußtem vorausseßt. In dem Verkehr der Völker und Staaten entwickelt sich allmählich eine organische Gesellschaft höherer Stufe, die in immer weiterem Umfange die Gesamtheit der Kulturvölker zu umfassen strebt. Daß diese einen Gesamtorganismus bilden, ist auf weite Strecken der Entwicklung hin noch nicht zu erwarten. Immerhin bedeutet dieser Gesamtorganismus das ideale Ziel der geschichtlichen Entwicklung. Für eine unbegrenzt lange Zeit wird aber die Einheit des geistigen Lebens nicht in einer völligen Kulturgemeinschaft, sondern in einer Kulturgesellschaft der Menschheit ihren Ausdruck finden. Audi die Kultur der Völker scheint an den freien Wettbewerb der Völker gebunden, der wiederum die nationale Selb׳* ständigkeü der Völker vorausseßt. 3. Philosophie der Geschichte. Die Frage, ob der Geschichte der Menschheit überhaupt eine allgemeine Bedeutung zukomme oder nicht, scheint durch die bloße Existenz einer Wissenschaft der Geschichte schon beantwortet zu sein. Gleichwohl ist gerade neuerdings jede Entwicklungsrichtung des geschichtlichen Lebens der Menschheit in Abrede gestellt worden. Und zweifellos kann der Ablauf der Weltgeschichte nicht mit dem Ablauf des individuellen Lebens in Analogie gestellt werden. Denn der Ablauf des Einzellebens liegt in zahlreichen Beispielen abgeschlossen hinter uns; ob aber das Stück Weltgeschichte, das wir kennen, einen großen oder, was wahrscheinlicher ist, nur einen sehr kleinen Teil des ganzen Lebens der Menschheit umfaßt, wissen wir nicht. Auch ist der Verlauf des Einzellebens in den zum Vergleich benüßten Stadien der Allersentwicklung durchaus an physische Entwicklungsgeseße gebunden, die unmöglich auf die ganze Menschheit übertragen werden können. Damit entfällt das Recht der Einteilung der Geschichte in die Epochen der Altersentwicklung: Altertum, Mittelalter, Neuzeit. Und es ist nur eine Abart solcher individueller Analogien, wenn die Perioden der Geschichte als die Stufen einer allgemeinen Vernunftentwicklung, oder als die aufeinander folgenden Offenbarungen des göttlichen Weltgeistes bedeutet werden. Im Gegensaß zu diesen spekulativen Vorausseßungen beschränkt sich nun jene Geschichtsphilosophie, die bei den