Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1924 (1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
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61 sellschaftliche Gliederung noch nicht eingetreten. Wie der Besiß ein gemeinsamer, so ist jeder Einzelne gleichberechtigtes Glied der Gemeinschaft, in der nur die physische und intellektuelle Befahlgung das Mag des Einflusses bestimmt. Die Familie hat für diese früheste Form des Gesamtorganismus entweder gar keine oder eine gänzlich zurückireiende Bedeutung. Demgemäß sind es hauptsächlich zwei Momente, welche die weitere Entwicklung bestimmen: Das erste besteht in der Um- Wandlung der vorübergehenden Führung eines an Ansehen hervorragenden Clangenossen in eine dauernde Herrschaft. Das zweite in der Sonderung der durch Blutsgemeinschaft näher Verbundenen zu einer dem Ganzen untergeordneten, aber doch für die nächsten Lebenszwecke eine selbständige Einheit bildenden Gesamtfamilie, in welcher der Familienälteste den vorherrschenden Einflug besißt. Je nachdem das eine oder andere dieser Momente zu stärkerer Geltung gelangt, bilden sich hieraus die ursprünglichen Organisationen des Staates, die despotische und die patriarchalische. Durch eine bald von innen heraus, bald durch die kriegerische Unterwerfung anderer Stämme geschehende Ständescheidung vollzieht sich dann ein weiterer Schritt gesellschaftlicher Organisation, der zugleich mit dem Kampf der Stände um die Herrschaft ein neuer Hebel für die Veränderungen des Gesamtorganismus ist. Endlich erhält der in diesen Kämpfen erwachte Machttrieb durch den umfassender werdenden Verkehr der Völker weitere und weitere Ziele. So gipfelt diese Entwicklung schließlich in der Gründüng von Weltreichen, in denen sich eine Staatsgewalt eine große Zahl früher selbständiger Staaten unterwirft. Aus dem Zerfall dieser nur lose zusammenhängenden Weltreiche entstehen schließlich die nationalen Staaten der Neuzeit, die das Bedürfnis machtvoller Zusammenfassung der Volkskräfte mit geistiger Interessengemeinschaft verbinden. Die ursprüngliche Stammeseinheit hat sich hier durch die Entwicklung der nationalen Kultur, die zahlreiche, einst getrennte geistige Gemeinschaften zusammenfaßt, unermeßlieh erweitert; und die Idee des Weltreiches ist auf denjenigen Machtbereich eingeschränkt, dessen das einzelne Volk zur allseitigen Geltendmachung seiner Lebensinteressen bedarf. Dem Staate als der allein mit den wahren Eigenschaften einer organischen Gesamtpersönlichkeit ausgestatteten Einheit steht die Gesellschaft als die Summe aller der Vereine gegenüber, die auf den freien Vereinigungen der Einzelnen beruhen und darum wie die Einzelnen dem Staate unterstellt sind. Der Staat hat die berechtigten Gesellschaftsinteressen miteinander auszugleichen. Im