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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1925-01-01 · 1924 (1925) · page 74

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1924 (1925)
Date
1925-01-01
Page
– (sequence 74)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721047--073-2726458
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60 zwischen einer großen Zahl von Einzelpersonen stattfindende Wechselwirkung voraussefet, die entweder durch die natürliche Oemeinschaft oder durch bestimmte geregelte Normen der kollektiven Organisation zustande kommt. Diese Entwicklung von Normen, die der Gesamtwille selbst seinem Handeln auferlegt, scheidet wieder die Kulturgemein- Schaft von der ihr vorausgehenden, ohne bestimmte Safeungen vermöge der natürlichen Einheit der Einzelnen bestehenden Naturgemeinschaft. Der Begriff der Gesamtpersönlichkeit ist aber nicht auf jede Verbindung von Individuen anwendbar, die überhaupt der Aeußerung eines Gesamtwillens fähig sind. Sondern die Gesamt- Persönlichkeit bezeichnet das der individuellen Persönlichkeit übergeordnete selbständige Gesamtwesen, auf die das Merkmal unbedingt autonomer Selbstbestimmung anwendbar ist. So ist Gesamtpersönlichkeit nicht mit der juristischen Person zu identifizieren, die jedes beliebige Rechtssubjekt bezeichnet, das in privatrechilicher Hinsicht wie ein Individuum angesehen wird. Gesamtpersönlichkeit ist daher vom Gesamtwillen zu unterscheiden. Lefeterer fordert nur die Bildung einer Gesamtheit, die einheitlicher Willensäußerung fähig ist. Erstere fordert außerdem unbedingte Autonomie dieser Willensäußerungen. Wie der Einzelne durch freien Entschluß recht oder unrecht handelt, seine Pflicht versäumt oder verabsäumt und so seine Selbst- Bestimmung bewährt, ist die Gesamtpersönlichkeit nicht minder autonom. Mögen ihre Handlungen und deren Folgen heilsam oder unheilvoll sein: sie ist in ihren Entschlüssen durch nichts als durch die besonnene Erwägung der Zwecke gebunden, die eben darum unter der Garantie eines die Entscheidung allseitig vorbereitenden Zusammenwirkens von Organen gestellt ist. (Syst. d. Philos. 11 S. 204.) 2. Allgemeine Entwicklung der Gemeinschaftsformen. Die autonome Gesamtpersönlichkeit hat die verschiedensten Gestaltungen angenommen, die seine geschichtliche Eni- Wicklung bedeuten. Hier sei nur auf den Anfangs- und den bis jefet erreichten Endpunkt hingewiesen, weil sie beide die Einheit des Gesamtorganismus deutlich erkennen lassen: Den Anfang der menschlichen Gemeinschaft bildet der Siammesverband, wie er durch die in Sprache, Sitte, religiösen Anschauungen übereinstimmenden, zu gemeinsamem Leben und Handeln verbundenen Genossen gebildet wird. In ihm ist eine ge-

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