Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1924 (1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 73)
- Language
- German
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59 gangenheil vorbereitet. Sie haben sich entwickelt und entwickeln sich fort aus anderen Formen, die ihnen häufig nicht gleichwertig sind. Immerhin müssen sie ihnen in soweit gleichartig sein, dag sie nach Maßgabe der für die geistige Kausalität gellenden Prinzipien als ihre zureichenden Bedingungen betrachtet werden dürfen. (System der Philosophie II S. 192.) Die Gemeinschaft bildet einen kollektiven Organismus, in dem alle Einzelnen iroß ihrer Individualität vereinigt sind. Denn gerade die alle wichtigeren Lebensinteressenten umfassenden Formen der Gemeinschaft beruhen ursprünglich auf einer U e b e r - einstim rnung der Vorstellungen, Gefühle und Willensrkhtungen, die ihnen eine allen Einzelbestrebungen überlegene Bedeutung verleiht. Darum ist von Anfang an der Einzelne in weit höherem Maße durch die Gemeinschaft, als diese durch den Einzelnen bestimmt. Dennoch ist die Selbständigkeit, die jeder einer Gemein- Schaft angehörende Wille in der ihm zufallenden individuellen Sphäre genießt, auf die Gemeinschaft von bestimmendem Einflüsse. So ist der Mensch Einzelwesen und als solches in die Bedingungen seiner psycho-physischen Organisation eingeschlossen und zugleich Glied einer Gesamtheit durch die Bedingungen gemeinsamen Denkens und Wollens, die ihn mit einer fest abgegrenzten Gemein- Schaft verbinden. (Syst, der Philos. II S. 200.) Die Handlungen einer wohl organisierten Gemeinschaft entspringen aus einem Gesamtwillen, der die Eigenschaft der freien Wahltätigkeit, und aus einem Selbstbewußtsein,, das die Vorbedingung des Rückblicks und der Voraussicht in einem das individuelle Vermögen weit übertreffenden Grade besißi. Diese gesteigerte Wahl und Voraussicht ist hier nur dadurch möglich, daß die für die individuelle Persönlichkeit charakteristische Einheit von Selbstbewußisein und Wollen aufgehoben ist. Je vollkommener organisiert die Gemeinschaft ist, um so mehr ist in ihr die Totalität der beim Einzelnen in der Einheit des Willens zusammengefaßien Funktionen auf eine Vielheit frei wählender Persönlichkeiten verteilt. Zugleich besteht aber in dieser Unpersönlichkeii des Gesamt- Organismus sein ihn über die Bedeutung der Einzelperson emporhebender Wert. Nur als ein im individuellen Sinne unpersönliches Wesen ist die Gemeinschaft berufen, über allen Streit und Interessegegensaß der Einzelnen erhaben als Gesamtwille zu walten. So liegt der bezeichnende Unterschied und zugleich der eigentümliche Wert einer solchen Gesamipersönlichkeit gerade darin, daß bei ihr Selbstbewußisein und Wille nicht zu einer unmittelbaren Einheit verbunden sind, so daß hier jeder Willensentschluß eine