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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1925-01-01 · 1924 (1925) · page 36

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1924 (1925)
Date
1925-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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22 sind die Formen, innerhalb deren sich die moralische Kontrolle entwickelt. Denn indem sich mit den auf solche Weise entstandenen inneren Schranken stets der Gedanke an äußeren Zwang verbindet, entspringt hieraus der Begriff der Verpflichtung und dieser verbindet sich wieder gewohnheitsmäßig mit der Auf- Opferung unmittelbarer einzelner Vorteile, zu Gunsten fernliegender und allgemeiner Vorteile. Die Schranken, die im eigentlichen Sinne als moralische zu unterscheiden sind, weichen von jenen äußeren Schranken in dem Punkte ab, daß sie sich nicht auf die äußerlichen, sondern auf die innerlichen Folgen der Handlungen beziehen. Aber auch nachdem staatliche, religiöse und soziale Schranken ein in sich gefestigtes Gemeinwesen hervorgerufen haben, können hinlänglich reiche Erfahrungen von den Leiden, welche aus Uebertretungen aller Art entspringen, gewonnen sein, um jenen sittlichen Abscheu davor zu erzeugen, der wesentlich im Bewußtsein von den ihrer Natur nach daran hängenden Uebeln besteht. (W. W. X 1 S. 134.) Ein moralisches Gefühl wie das der abstrakten Gerechtigkeit kann sich nicht eher entwickelt haben, als bis ein sozialer Zustand erreicht ist, der reichliche Erfahrungen liefert, einmal von den unmittelbar aus Ungerechtigkeiten entspringenden Leiden, dann aber auch von denen, welche mittelbar in Klassenprivilegien begründet sind. Die Gedanken und Gefühle, welche im Moralischen Ab- und Zuneigungen ausmachen, standen durchweg im innigsten Zusammenhang mit den Gedanken und Gefühlen, welche die Furcht vor staatlichen, religiösen und sozialen Strafen ausmachen, und so kam es notwendigerweise dazu, daß sie auch an dem die leßtjeren begleitenden Bewußtsein der Verpflichtung teilnahmen. Das zwingende Element im Bewußtsein der Pflicht überhaupt verbreitete sich von jenem Verpflichtungsgefühl, das unter dem Druck des staatlichen, religiösen und sozialen Zwanges erwachsen ist, durch Assoziation auch auf das im eigentlichen Sinne moralische sogenannte Pflichtbewußtsein, welches sich nun mit innerlichen statt mit äußerlichen Folgen beschäftigt. (W. W. X 1 S. 144.) Allein dieser vom Subjekt selbst ausgehende Zwang, welcher auf einer verhältnismäßig hohen Stufe immer vollständiger an die Stelle des von außen auferlegten Zwanges tritt, muß selber auf einer noch höheren Stufe in praktischer Hinsicht verschwinden. Die Einsicht in die Folgen wird das Gefühl der Verpflichtung überflüssig machen, das nur dann noch im Bewußtsein bleibt, wo eine Ueberschreitung der Geseße droht, denen sonst freiwillig Gehorsam geleistet wird.

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