Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 91)
- Language
- German
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59 Schlesien anordnete, bedeutete die Aufhebung des Toleranzediktes. Das Ausweisungsdekret barg nicht nur die Möglichkeit einer Reduzierung, sondern auch die Gefahr einer völligen Vernichtung der jüdischen Gemeinschaft in Schlesien in sich. Da erwies sich, daß nicht nur der Haß eine Stimme hatte. Fürsten und Standesherrschaften setzten sich für die Juden ein, Städte und Landstände wiesen das Kgl. Oberamt auf die Gefährdung von Handel und Gewerbe hin162. Das Kommerz-Kollegiuin trat wieder auf den Plan und bat um Schutz für die Handelsbevollmächtigten der ausländischen Judenschaften163, wie für alle ״dem hierortigen Negotio vorschüblichen polnisch-russischen Juden164“. An die Stelle des Rechts trat die Begünstigung. Vielen der unprivilegierten Juden brachte solche Fürsprache Rettung165. 162 Vgl. Wolf a. a. O. S. 195 f.; ferner Bresl. Staats-A. Rep. 16 F. Bresl. II 8g, f. 24 f., vgl. auch Anm. 165. 163 Noch im J. 1738 bestand die Judenkommission auf Abschaffung der Schamesse. Im Interesse des Außenhandels verlangte das Kommerz- Kollegium Beibehaltung einer größeren Anzahl von jüd. ausländ. Handelsbevollmächtigten, (Bresl. Staats-A. Rep. 16, F. Bresl. II 8 h, f. 51 f.). Der Judenkommission gelang es nicht, die Vertreter der russischen und ukrainischen Kaufmannschaft zur Annahme von christlichen Handelsvollbemächtigten in Breslau zu bewegen. (Ibd. f. 64 ff.) 164 Bresl. Stadt-A. Lose Jud.-A., vormals Scheinig 689 (Nr. 47), 26. 4. 1740. 165 In Breslau wie auf dem Lande verbheben unprivüegierte Juden in größerer Zahl, vgl. Bresl. Staats-A. Rep. 13 AA II 21f, f. 410b; der Breslauer Rat sah sich gezwungen, am 21. 2. 1740 von neuem einen Ausweisungsbefehl zu erlassen, vgl. Bresl. Staats-A. Rep. 16, F. Bresl. II 8g, f. 47b u. 49. Das K. O. A. ersuchte in einem Bericht vom 8. 8. 1740 den Kaiser um eine Resolution über die von den Ständen auf dem Lande erbetene Zulassung von Branntweinarendatoren u. a. Bestandjuden, wie über die Zahl der den Privilegierten zugebilligten Famulizpersonen. Auf Vorschlag des K. O. A. sollte;,die Einsammlung der Toleranzgelder der tolerierten und aus dem Reich Böhmen, Mähren, Preußen, auch G 1 o g a u und Z ü 1 z nach Breslau kommenden Juden dem Stadt-Magistrat von Breslau“ übertragen werden; ״auf dem Lande hingegen, wo sich einige Juden befinden“, sollte sie ״den Aemtern und Regierungen verbleiben“, (Bresl. Staats-A. Rep. 13 AA II 21f, f. 408). Genaue Zahlen der in Breslau und auf dem Lande von der Ausweisung verschonten unprivilegierten Juden sind nicht angegeben; die Zahl der in Breslau trotz aller Abschaffungsdekrete verbliebenen Juden wird gleichwohl eine beträchtliche gewesen sein, wenn der Breslauer Rat bei einer Revision vom 12. 2. 1742 neunhundert Juden in Breslau feststellen konnte (Denkschrift vom 29. 3. 1742, vgl. Grünhagen, Schlesien unter Friedrich d. Gr., Bd. I, S. 511).