Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 86)
- Language
- German
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54 stärkten das Gefühl der Unsicherheit und zerstörten hei den Juden das Vertrauen auf Recht und Freiheit, die mit dem Toleranzedikt gegeben waren14״. Für die Breslauer Judenschaft, auch für die Privilegierten, die in dieser Atmosphäre des Hasses zu leben hatten, waren es Jahre schwerer Prüfung. Bürgerschaft und Rat gingen darauf aus, die Erneuerung der Privilegien zu verhindern, die wirtschafte liehe Tätigkeit der Privilegierten in den engsten Grenzen zu halten150.1 Den Unprivilegierten, denen man das Wohnrecht in Breslau nicht nehmen konnte, wollte man die Wohnmöglichkeit rauben. Zu den wichtigen Beratungen über die Klagen der Bürger- Schaft gegen die Juden wurden auch die Kaufmannsältesten zugezogen. Der Rat versprach, gegen Schamesse und Vorstadtjuden vorzugehen, auf die privilegierten Juden ein wachsätoes Auge zu haben und forderte die Bürgerschaft auf, in Zukunft an fallen, und die Waren uns wegzunehmen intendieren“, ibd. Lose Jud.-A., ünsign. 149 Die Vorstadt juden auf St. Mathiae berufen sich in ihrer Beschwerde darauf, daß ״Ihro Maj. den Juden das freie Commercium in dero , . . allergnäd. Toleranz patenten verstattet“ und von ihnen ״nach deroselben negotio den schweren Toleranzimpost eintreiben lassen“. (Ibd.) 150 Gegen die Privilegierten konnte der Rat zuweilen schärfer auftreten als gegen ausländische Juden, s. Petition der Breslauer Kaufmannsältesten an den Rat von Breslau (14. 3. 1730) gegen den privilegierten Münzlieferanten, Elias Lazarus Zacharias, wegen des Verbots freier Handelstätigkeit auf verschiedenen Gebieten, außer Juwelen- und Münzhandel; ein früher erwirktes Verbot umgehe Z. (nach Petition der Kaufmannsältesten, 17. 3. 1730), indem er durch eine Famulizperson, die er als ausländischen Juden ausgebe, und durch andere ausländische Mittelspersonen Handel treiben lasse; schwere Bestrafung wird hierfür gefordert (Bresl. Stadt-A. Lose Jud.-A. NNN 508, f. 30/32); vgl. ferner Petition der Breslauer Kaufmannschaft an den Rat (14. 3. 1730), gegen den Handel der Glogauer Privilegierten außer den Jahrmärkten einzuschreiten; allen privilegierten Breslauer Juden sei der Handel bei 1000 fl. Strafe zu verbieten (ibd. f. 35). Der Rat konnte, durch die Kaufmannschaft aufgefordert, die Einschränkung der Handelsgebiete einzelner Privilegierten, zuweilen gegen den Einspruch des Kommerz-Kollegiums und selbst des K. O. A., beim Kaiser durchsetzen, vgl. K. Reskr. an K. O. A. (2. 10. 1731) auf den Rec curs des Breslauer Magistrats wegen der von ihm verfügten und vom K. O. A. wieder aufgehobenen Einschränkung des Warenhandels des Elias Lazarus Zacharias, wobei der Kaiser dem Magistrat nachgibt. Die Jurisdiktion des Magistrats über E. L. Z. wurde allerdings auf diesen Handel eingeschränkt, im übrigen aber sollte er als Münzlieferant der Jurisdiktion der Kammer unterstehen, (Bresl. Staats-A. Rep, 16 F. Bresl, II 8h f. 16 ff.).