Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
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51 Aus eigener Machtvollkommenheit, aber mit Wissen des Kgl. Oberamtes, von dem Landeshauptmann selbst ermuntert135, ging der Rat an die Einsetzung der längst geplanten Judenkommission138. Diese ״zur Einrichtung derer in der Stadt zu verbleibenden Juden angestellte Commission“ entwickelte seit 1728 eine eifrige Tätigkeit137. Da sie das Niederlassungsrecht der Privilegierten nicht antasten durfte, betrieb sie vor allem eine Reduktion der Zahl ihrer Handelsangestellten138. Mit dem Streben nach Verminderung des Anhanges der Privilegierten ging eine Einschränkung ihrer Handelsfreiheit Hand in Hand139. Das eine wie das andere vermochte der Magistrat nur zum Teil zu erreichen. Da die Abschaffung von imprivilegierten Juden, auch bei dem Vorwand, daß sie dem Handel schädlich wären, der Zustimmung 135 Im Schreiben vom 26. 12. 1726 (Bresl. Stadt־A. Lose Jnd. A.) machte Schaffgotsch dem Breslauer Rat den Vorwurf, daß seine Angabe, ״die Herren hätten jederzeit wider der Juden Reception alles mögliche getan, mit dem Effekt selbst nicht übereinstimmt“. Der Rat hätte vielmehr ״durch mannigfaltige Alternierungen bald in Abschaffung und bald in Wiedereinnehmung der Juden der untergebenen Bürger- und Handelsschaft“ Grund zu abfälligen Beurteilungen gegeben. Die Abschaffung der nicht in die Stadt gehörigen Juden müsse nachdrücklich betrieben werden. 136 Diese Judenkommission, die der Rat, den Wünschen der Bürgerschaft, besonders der Zünfte, entgegenkommend, in der Beantwortung d. Gravam. vom 8. 4. 1713 (Bresl. Stadt-A. H 48, 2, ad Grav. V) bereits in Aussicht genommen hatte, fungierte ■— zunächst neben dem Juden- Amt — bis zum Jahre 1740 als wichtigste und entscheidendste Ueberwachungsbehörde. Das zur Wahrnehmung der Juden-Ordnung im Jahre 1702 eingesetzte Juden-Amt wurde wegen seiner Korruption im Jahre 1738 durch Dekret des Kaisers aufgelöst, (vgl. Bericht der Judenkommission vom 20. 10. 1738, Bresl. Staats-A. Rep. 16, F. Bresl. II 8h, f. 55b). 137 Vgl. Beschwerde des ״Wertheimerischen Mandatarius Gabriel Jacob gegen die Juden-Commission“, 15. 10. 1728, ibd. II 8g, f. 2. 138 S. ibd. f. 4; da der größte Teil des Anhangs, der bei manchen Privilegierten bis 40 Personen umfaßte, aus Handelsangestellten bestand, wollte der Magistrat durch die Ausweisung dieser nominellen Famulizpersonen die Privilegierten in ihrer Handelstätigkeit treffen. Um die gewünschte Verminderung der Judenschaft herbeizuführen, wurden alle Privilegierten vor die Judenkommission zur Darlegung der Aufenthaltsberechtigung der an sie angeschlossenen jüdischen Familien vorgeladen. 139 Den Interessen der Kaufmannschaft dienend, deren Einfluß in der Kommission vorherrschend war, unterrichtete die Judenkommission den Rat über die Sonderbestimmungen und die speziellen Gebiete der Wirtschaftliehen Betätigung, die in einem jeden Privileg vorgesehen waren, vgl. Berichte der ״wegen Abschaffung der Juden angestellten Commission“ an K. O. A. vom 20. 10. und 11. 12. 1738, ibd. II 8h, f. 40—62; solche Berichte vermittelte die Kaufmannschaft den oberen Instanzen in ihren Beschwerden gegen die freie Handelstätigkeit der privil. Juden, vgl. Anm. 150. 4*