Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2720904-2721049--79-2726371- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
48 mannschaft brauchte demnach in ihrem Kampf gegen die Juden — nicht nur gegen die Breslauer, sondern gegen die schlesischen Juden schlechthin — die Gegenwirkung ״höherer Recommendationen“ nicht zu befürchten. Der neue Landeshauptmann126 trat nun selbst als übereifriger Initiator judengegnerischer Maßnahmen auf. Wie immer verband sich mit der Angst vor dem Anwachsen der Zahl der Juden im Lande der Wunsch, völlige Klarheit über ihre Menge wie über ihre wirtschaftliche Stellung zu erlangen. Die angeordneten Judenzählungen hatten nicht, wie einst, den Zweck, als steuerliche Grundlage zu dienen; Judenlisten sollten vielmehr das Material zur Bekämpfung der Juden bieten127. Vom Jahre 1724 an begann der systematisch geführte Kampf gegen die gesamte einheimische schlesische Judenschaft, wie gegen die ausländischen Juden. Soweit es um die wirtschaftlichen Interessen der wirklichen Träger des Außenhandels ging, stellte sich das Kommerz-Kollegium den Juden schützend zur Seite. Von harten wirtschaftlichen Maßnahmen wurden zuerst die Aermsten betroffen. Das Hausierverbot vom Jahre 1724, das sich auf schlesische wie auf ausländische Juden erstreckte, raubte ihnen die kärgliche Existenzmöglichkeit128. Unter Berufung auf ihre Privilegien konnten zwar die schlesischen Juden mit Unterstützung der Standesherrschaften und der Landstädte ihr Recht auf Handelsfreiheit behaupten. Die verschiedenen erläuternden Patente, die dem Hausierverbot folgten, brachten jedoch keine volle Klarheit129. 126 An Stelle des Landeshauptmanns Frantz Ludwig wurde 1719 vom Kaiser gegen den Willen der Fürsten und Stände Oberamtsdirektor Graf H. A. v. Schaffgotsch an die Spitze der Landesregierung von Schlesien gestellt (Grünhagen, Geschichte Schlesiens, Bd. II, S. 419). 127 Vgl. Verordnung vom 31. 10. 1725, Graf Schaffgotsch an den Rat von Breslau, Bresl. Stadt-A. Lose Jud. A. NNN 498a, f. 303—305 und erneute Aufforderung vom 17. 1. 1726, ibd. NNN 499, f. 301. In ersterer wird als Grund für den Befehl angegeben: ״Demnach verlautet, . . . daß die Anzahl der Judenschaft sowohl in der Stadt Breslau als in hiesigen Vorstädten sich seit kurzer Zeit . . . sogar sehr vermehrt, daß dem Commercio der christlichen Negozianten dadurch der größte Abbruch zugefüget . . .“ 128 O. A. Curr. 5. 12. 1724 .. . wegen verbotener Hausierung der herumvagierenden Krämersleute und Juden. Brachvogel VI, S. 1732 ff. 129 0. A. Curr. wegen auf gewisse Weise zugelassener Hausierung der inländischen Juden, 8. 2. 1725,. . . ״die hierländige Judenschaft“ soll ״in Observanz ihrer bisherigen Privilegien in ihrem Gewerb und Hausieren nicht gehemmet“ werden, ibd. S. 1744 ff., dazu ibd. S. 1831; vgl. oben Anm, 45. Ueber Versuche der Glogauer Kaufleute, den Hausierhandel der Glogauer Juden einzuschränken, s. Berndt a. a. O. S. 58 und Brann a. a. O. VI, S. 233.