Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 77

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 77)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2720904-2721049--76-2726368
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

45 Durch seinen blinden Kampf gegen die Juden geriet der Magistrat fast in die Gefahr, ein fundamentales Stadtrecht, die Jurisdiktion, zu einem Teile zu verlieren117. Das Eingreifen des Kommerz-Kollegiums hatte wohl zur Besserung der Beziehungen zu dem Osten und zu einer Respektierung der Rechte ausländischer Juden beigetragen. Auf die Lage der schlesischen Juden konnte es vorderhand nicht wesentlich einwirken. Nur in der Regelung der Zollmandate wurde zunächst, sicherlich unter der Einwirkung des Kommerz-Kollegiums, im Sinne des Toleranzediktes, das den schlesischen Juden zugefügte Unrecht bei der Bemessung der von ihnen zu erlegenden Zölle wieder gut gemacht. Eine Fessel ihrer Handelstätigkeit wurde damit, allerdings nur vorübergehend, beseitigt118. Während sich das Kommerz-Kollegium von seinen klaren Zielen nicht ablenken ließ, war das Oberamt, unter dem Einfluß der beharrlichen Beschwerden der Kaufmannschaft, bemüht, beim späteren Bericht vom 2. 4.* 1738 (ibd. f. 284 ff.) darauf hin, daß die jüdischen Händler aus Polen wegen der Schwierigkeiten, die man ihnen in Breslau bereitet, den Schwerpunkt des Osthandels nach Frankfurt a. O. verlegen. Es wäre daher notwendig, ״auf Mittel vorzusinnen, wie diesem Übel, wenigstens soviel von unserem Departement abhanget, auf das schleunigste gesteuert und die polnische Judenschaft wiederum ins Land gelocket werden möchte“. Nur großes Entgegenkommen könne den Schaden wieder gut machen. Beim Ausbleiben der polnischen Händler werde ״der unentbehrliehe barrato dem Lande ganz entzogen, folgbar der Vorrat unserer Landesproducten ohnbrauchbar, der Geldmangel aber immer größer“. An der Barattierung hatten die polnischen Juden den größten Anteil. Während die Ausfuhr nach Rußland nur 2/3 der Einfuhr betrug, stellte sich das Zahlen- Verhältnis bei den polnischen Juden, die auch Handel nach der Ukraine vermittelten, für Schlesien viel günstiger dar; in einem Monat d. J. 1751 führten sie für 151527 Rth. Waren aus Breslau aus, vgl. Bresl. Staats-A. Rep. 14 P A II, 47 h, f. 2. 117 Zur Abstellung und ״Ahndung“ der den polnischen Handelsleuten zugefügten Kränkungen und Schädigungen wird ״die Einräumung der Jurisdiktion“ in Handelsstreitsachen ״zwischen hiesigen und ausländischen, so christlichen als jüdischen Kaufleuten“ an das Kommerz-Kolleg, vom Kaiser erbeten. Welch großes Gewicht der Magistrat auf die Beibehaltung seiner Jurisdiktion über die Juden legte, ist aus einem späteren langandauernden Streite wegen Abgrenzung zwischen der Jurisdiktion des Magistrats und dem Cognitionsrecht der rabbinischen Kollegien offensichtlich, {vgl. Bresl. Staats-A. Acta gen. d. Kgl. Ober-Landesgerichts zu Breslau, Rep. 14 P A VI 75 h, jetzt Rep. 222 III Nr. 67, f. 78 f., 13. 8. 1763,4. 105—112, 9. I. 1767, f. 112 f., 15. 6. 1767 u. ä.). 118 Vgl. oben Anm. 45. Ueber die Stellung der Juden im ״Verneuerten Zollmandat“ vom Jahre 1739 s. H. Fechner, Wirtschaftsgeschichte der preußischen Provinz Schlesien etc. S. 14.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.