Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 70)
- Language
- German
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38 Judenschaft ihrer Sonderrechte gänzlich beraubte, bald den Privilegien nur zum Teil wieder Geltung verschaffte, wurden auch außerhalb der Steuergesetzgebung die Grenzen zwischen der privilegierten und der nichtprivilegierten Judenschaft häufig verwischt. Eine strenge Handhabung des Niederlassungsrechtes war bei der grundsätzlichen Stellung des Toleranzediktes, das eine fast uneingeschränkte Zulassung der Juden nach Schlesien involvierte, und bei der Mannigfaltigkeit der mitbestimmenden Instanzen kaum noch möglich. Das weitmaschige Netz der im Edikt enthaltenen Be- Stimmungen und der ihm während der ersten acht Jahre folgenden Verfügungen konnte keineswegs als Schutz gegen eine Ein- Wanderung von Juden nach Schlesien dienen95. Vollends aber begünstigte die abgeänderte Klassifizierung der neuen Einrichtung des Toleranzimpostes vom Jahre 172196 mit ihrer straffen Einteilung der tolerierten Juden nach Berufs- und Vermögensstand eine starke Einwanderung von Juden97. Hinzu kamen die äußeren politischen Ereignisse. Wie im Jahre 165598 zwangen die Kriegswirren in den angrenzenden Ländern viele Juden zur Wanderschaft. Polnische Flüchtlinge hatten sich nach Schlesien gewandt; sie wurden von den Grund- 95 Vgl. Brachvogel, IV, S. 1231, k. Reskr. wegen Restringtion bzw. Abschaffung von Juden, 4. 8. 1716; ferner Patente 17. 8. 1716 und 19. 5. 1717, Friedenberg a. a. O. II, Kap. X, S. 197. 96 Die erste Klasse umfaßte diejenigen, ,,welche mit Wechseln, Jubelen, Gold- und Silber-reichen und seidenen Zeugen, feinen Spitzen und Tüchern und dergleichen kostbaren Waren*‘ handeln, hierzu gehörten auch die jüdischen Pächter, die Pachtungen über 400 Gulden inne hatten und ,,durchgehend vor Capitalisten gehalten seynd“. Zur zweiten Klasse wurden die Rabbiner gerechnet, ferner die Besitzer von Pachtungen über 200 Gulden und ״diejenigen, so mit Büchern, Leder, Getreide, Cattun, Leinwand, Roß und Vieh handeln, wie auch Goldschmiede und Sticker“. Die dritte Klasse umfaßte die geringeren Pächter, die Branntweinjuden und Kleinhändler, die vierte Klasse Trödeljuden, Schamesse und Mäkler, (Samml. Schles. Privil. II, S. 402 f.). 97 Während den ersten drei Klassen bedeutende Toleranzsteuergelder auf erlegt wurden (20, 16 bzw. 12 Fl.) und auch noch die ärmsten jüdischen Händler in Schlesien in der vierten Klasse 8 Fl. jährlich zu zahlen hatten, waren die Sondersteuern für Famulizpersonen gering bemessen und für fremde Juden, die sich nach und außer den Marktzeiten im Lande aufhielten, dermaßen erleichtert (sie zahlten den Beitrag nur pro rata temporis ihres Verbleibens im Lande, ibd. S. 404), daß die neue Einrichtung des T. I. im Gegensatz zu dem ursprünglichen Toleranzerlaß auch den ärmeren Schichten den Eintritt ins Land ermöglichte, vgl. dazu K. O. A. Pat. 16. 8. 1725, ibd. II, CC, S. 548 ff. 98 Rabin, V. Rechtsk., S. 40 f.