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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 69

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 69)
Language
German
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37 Exekutionen, Arreste, Landesverweisung93, dienten dazu, die Toteranzsteuer zu sichern, um die Toleranzpacht für den Fiskus zu steigern. Judentoleranzgelder in beträchtlicher Höhe gingen an das kaiserüche Aerarium nach Wien ab94. Die vielen Rechtsschwankungen, denen privilegierte wie unprivilegierte Juden Schlesiens auch noch seit der durch Karl VI. proklamierten Toleranz ausgesetzt waren, konnten zwar ihre wirtschaftliche Entwicklung verlangsamen. Alle Hemmungen vermochten jedoch nicht, die natürliche Folge des Toleranzediktes, das Anwachsen und Erstarken der schlesischen Judenschaft, zu verhindern. Da durch die Entrichtung des Toleranzimpostes das Aufenthaltsrecht im Lande gesetzlich erworben werden konnte, war der Weg zur Bildung einer auf rechtlicher Grundlage geeinten schlesischen Judenschaft gebahnt. Der Unterschied zwischen den alteingesessenen unprivi legierten und den ins Land neu eingewanderten Juden, der durch das Toleranzedikt in Steuerrechtlicher Hinsicht völlig aufgehoben wurde, schwand in der Folge auch auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens. Durch die schwankende Haltung der Regierung, die bald die privilegierte leisteten, wurden für die infolge ihrer Nachsicht nicht geleisteten Toleranz- und Accisgelder haftbar gemacht (ibd. S. 634), s. ferner Petition des Joseph Lazarus an K. O. A. gegen Baron v. Prittwitz in Eckersdorf und Grafen v. Franckenberg in Wontschütz im F. Bernstadt (Bresl. Staats-A. Rep. 13 AA II 21 f, f. 128b, vgl. auch f. 318 ff.). 93 Ibd. f. 58, 195, 220b, 385 ff., 62. In Glogau kam es im Jahre 1714 wegen rückständiger Toleranzgelder zur Sperrung der Synagoge, die erst durch die Bürgschaft eines Christen über 500 fl. freigegeben wurde, (Berndt, a. a. O. S. 52). 94 Der Toleranzimpost brachte in d. ersten Jahren 10—11000 Gulden jährlich; vgl. o. a. Verordn, an d. Generalsteueramt Breslau wegen Abführung d. Toleranzgelder (5566 Gulden f. einen Termin s 1/2 Jahr) an d. k. Taxamt Wien, Bresl. Staats-A. Rep. 13 AA II 21 d, f. 9 ff. u. ibd. f. 59, Aufstellung f. Okt. 1718 (10154 Rthl.); das Jahr 1737 weist eine Toleranzeinnahme von nur 5052 Rthl. auf, ibd. 21 f, f. 261—290. ״Berechnung über d. jüd. Toler.-Impost . . . 1737“ wobei allerdings große Rückstände, allein für Oberschlesien 3340 Rthl., verbleiben. Die Toleranzgelder f. d. einzelnen ״toleranzmäßigen“ Juden erreichten oft die Höhe von 100 Rthl. jährlich, vgl. ibd. Rep. 16, F. Bresl. II 8g, f. 6b. Der spätere Rückgang der Toleranzsteuer findet seine Erklärung nicht nur in der aus rechtlichen Gründen endlich erzwungenen Aussonderung der privilegierten Juden und der eigentümlichen Art der Einführung der Toleranzpacht, sondern in der verfehlten Anlage des gesamten Steuer- Systems der Habsburger, vgl. C. Grünhagen, Der materielle Zustand Schlesiens vor der preußischen Besitzergreifung, Zeitschr. f. preuß. Gesch. und Landesk. 1873, S. 395.

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