Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 68)
- Language
- German
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36 Möglichkeiten in der ersten Entwicklung begriffen. Die partikularistischen Sonderinteressen der Fürstentümer und der landesherrlichen Mächte, die Gegensätze zwischen Stadt und Land und die hemmenden Zollschranken erschwerten dem Handel treibenden ohnedies die volle Entfaltung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit. Im doppelten Kampf mit der Konkurrenz der mächtigen privilegierten Kaufmannschaft und den Warenmärkten des Auslandes war es für die Juden besonders schwierig, ihre Position zu behaupten. Gebunden in der Bewegungsfreiheit, beengt in ihrem Recht, ihre Handelsvertretung außerhalb ihrer Heimatsgemeinde Verwandten oder Vertrauensleuten in die Hände zu legen, sahen sich die Glogauer und die Zülzer Juden in ihrem wirtschaftlichen Aufstieg gehemmt. Mit Recht ertönt die Klage der ,,armen, doch höchst privilegierten Juden״', daß ״die Handlungen und Commercien mit keinen gebundenen Händen sich practiciren lassen, sondern vielmehr so frey und ungehindert getrieben werden müssen, als einem Vogel, wenn er fliegen soll, die Flügel nicht gebunden sein können"90. Bei dem Gegenspiel der Interessen in Zwang und Widerstand hatten sich wenigstens die privilegierten Juden auf dem flachen Lande eines wirksamen Schutzes zu erfreuen. In diesen neuzeitlieh anmutenden Steuerkampf spielten auch die schlesischen landespolitischen Gegensätze hinein. Den Grundherrschaften war daran gelegen, die finanzielle Kraft ihrer so vielfach geschröpften Schützlinge zu erhalten. Deshalb standen sie ihnen mit Fürspräche, zuweilen auch mit nicht unbedenklicher Hilfe zur Seite91. Die den Toleranzpächtern durch kaiserliche Dekrete bereit gestellte Assistenz der Behörden wandte sich daher auch gegen die Standesherrschaften92. Vielerlei Machtmittel, Geldstrafen, 90 Eingabe der Glogauer und Zülzer an K. O. A., 10. 1. 1722, ibd. f. 48 f. 91 Ibd. f. 64, 180, 206, 291, 297, 92 Der Schutz der Grundherrschaften erfolgte oft aus eigensüchtigen Motiven. Toleranzsteuer — wie Judenpersonalaccise — wurden als onera publica angesehen und gingen allen Privatschulden wie den Abgaben an die Grundherrschaften voran (o. a. Pat. 18. 8. 1727, Samml. Schles. Privil. II, S.. 635). Bei der Beitreibung der Toleranzgelder verweigerten viele Grundherren, wie bei der Abforderung der Judenpersonalaccise, ihre Hilfe, wobei sie beschuldigt wurden, daß sie ״den Juden allen unverantwortlichen Vorschub leisten“ und ״ihre Effecten und Mobilien beiseite bringen“, damit sie mit ihren eigenen Forderungen nicht zu Schaden kommen (ibd. S. 633). Die Grundherrschaften wie die Obrigkeiten, die den Toleranzpächtern die amtlich geforderte Assistenz ״nur zum Scheip“