Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 67)
- Language
- German
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35 Privilegiis verliehene allerhöchste Gnade mehr zur Last gereiche, als sie sich derselben zu erfreuen hätten85". Bewegliche Klagen über hartes Unrecht von der einen Seite85 über Renitenz von der anderen Seite wollten nicht aufhören87. Wie manches Gesetz, das dem Leben Zwang auf erlegen will, schuf auch die Differenzierung88 unter den Glogauer und Zülzer Privilegierten einen ungesetzlichen Ausweg. Das ursprüngliche Toleranzedikt hatte den Toleranzimpost im Gegensatz zu früheren erniedrigenden Pauschalcontributionen als Personalsteuer gedacht. Die Notgemeinschaft der außerhalb ihrer Heimat im Handel tätigen Glogauer und Zülzer mußte, dem Zwange gehorchend, sich zu Pauschalleistungen bereit finden lassen89. Der unerträgliche Zwang, der mit dieser steuerlichen Belastung der auswärtigen Glogauer und Zülzer verbunden war, mußte auch lähmend auf die wirtschaftliche Tätigkeit wirken. Der Charakter des schlesischen Handels mit seinem einzigen großen Handelszentrum Breslau erforderte für jeden Kaufmann, der seinem Handel Bedeutung geben wollte, eine feste Handelsbasis in der Hauptstadt. Noch waren die industriellen und merkantilen 85 Schreiben d. Zülzer, 20. 7. 1731 an K. O. A., ibd. f. 200b. 88 Die Großglogauer und Ziltzer Juden um Oberamtsprotection wider die Toleranzpächter, 10. 1. 1722, ibd. f. 45 ff., dazu f. 197 ff. 87 Joh. Lode an K. O. A., 4. 10. 1728, . . . wider die Glogauer und Zülzer Juden ein kräftiges Dekret zu erteilen, ibd. f. 162 ff.; Toi.-Pächter Administratores bitten um Executionsverordnung wider die allhier (Breslau) sich beständig auf haltende renitente Großglogauer Juden, 6. 11. 1735, ibd. f. 301 f., dazu f. 303 f. 88 Allerdings wurde die volle Befreiung der seßhaften Glogauer und Zülzer Juden im K. O. A. Pat. v. 18. 6. 1721 zunächst nur als Provisorium gedacht. ״Und werden sich Ihro K. und K. Majestät anderweitig. .. resolvieren, ob und was selbte nomine der Toleranz- Collecta beyzutragen und zu erlegen haben werden.“ (Samml. Schles. Priv. II, CL, p. 401.) Eine spätere Sonderbesteuerung ist jedoch nicht mehr erfolgt. 89 Die Zülzer und Glogauer Juden in Breslau mußten sich der Forderung eines solchen Pauschalquantums unterwerfen. Die Toi.-Pächter wollten aber die in Glogau und Zülz seßhaften jüdischen Kaufleute, die in Breslau oder sonst im Lande ihren Geschäften nachgingen, von dieser Ablösung ausgeschlossen sehen, s. Petition d. J. Lode an K. O. A., 4. 10. 1728: ״. . . befunden, daß alle Märkte mit Glogauer und Ziltzer Juden angefüllet“, daher die Bitte, ihm ein o. a. Dekret zu erteilen, ״vermöge dessen ich von jedem dieser Juden den Toleranzimpost von der Person, und nicht, wie die jüdische Meinung ist, in Pansch und Bogen von ihnen nehmen möge“, (ibd. f. 164 f.). Petitionen gegen diese Doppelbesteuerung von Glogauer und Zülzer Juden ibd. f. 195, 197b.