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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 66

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 66)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721049--65-2726357
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34 Um die Unzulänglichkeiten für die Privilegierten abzuschwächen, war allerdings von vornherein das Burggrafenamt in Glogau wie die Ziilzer Obrigkeit angewiesen worden, erneut Consignationen der ״wirklich steuerbaren80 und privilegierten Juden“ aufzunehmen, welche die in den beiden Gemeinden ständig seßhaften Privilegierten in ihrem Recht auf Befreiung vom Toleranzimpost ausweisen sollten81. Doch auch diese sorgfältige Kontrolle konnte die Pächter nicht von imgerechtfertigten Zugriffen abhalten. Die durch den Handel bedingte Bewegungsfreiheit brachte es mit sich, daß sich der Stand der Consignationen von Jahr zu Jahr wandelte; Verschiedenheit in der Namensschreibung vermehrte die Verwirrung82. Die wirtschaftliche Stellung der Glogauer und Zülzer Juden war indes von großer Bedeutung geworden. Mit ihren Handelsbeziehungen war auch die Wirtschaft und der Wohlstand der christlichen Bevölkerung in einem so hohen Maße verknüpft, daß die Landesobrigkeiten der beiden Städte im eigenen Interesse danach trachten mußten, die Störung des jüdischen Handels zu beheben. Dem Schaden, der durch die Einengung der Freizügigkeit erwuchs, glaubten sie durch die Einführung von besonderen J udenpässen abhelfen zu können83. Wie für die Unpriv’legierten der Toleranzzettel, so galt für die Privilegierten nunmehr der Judenpaß als Schutz vor ״Steuerlicher Ungebühr“ oder gar vor Strafe und Gefängnis84. Es hat den Anschein, als ob die Privilegierten vielfach von den Toleranzkollekteuren und manchen bei der Verfolgung der Juden allzu hilfsbereiten amtlichen Organen noch mehr gehetzt wurden als die toleranzmäßigen Juden. Enttäuscht und erbittert gelangten sie zu der Erkenntnis, daß ״die ihnen allerhöchsten Ortes in den 80 Das heißt derjenigen, die gleich den Christen alle onera publica zu tragen hatten. 81 Samml. Schles. Priv. II, CL, p. 401. 82 ״. . . und auf allerhandt arth und weyse in ihren Handlungsgeschälten und Nahrungen hinterzogen, ja wohl gar, da sie sich mit nichts anders als mit ihren in der Consignation befündtlichen Nähmen, so in deutscher Sprache gantz anders als in Jüdischer Lauthen zu legitimiren wüßten, auf Beysorge einiges Unterschleiffes vor frembde und ausländische Juden angesehen würden . . .“ (Bresl. Staats-A. Rep. 13 AA II 21 f, f. 39b), 88 Projekt des Schloßburggrafen von Glogau an den Landeshauptmann, ibd. F. Glogau, 7. 11. 1721, ibd. f. 38—40; o. a. Dekret über die Judenpässe bzw. über die obrigkeitlichen Attestate ibd. f. 198 und 202. Mißbrauch zog Landesverweisung nach sich. 84 Ibd. f. 323 ff., vgl. auch f. 58.

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