Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 65

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 65)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2720904-2721049--64-2726356
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

33 Pächter vermeiden helfen77. Nicht weniger aber war der Breslauer Kaufmannschaft mit dieser Regelung gedient, für die eine Verdrängung der in Breslau nunmehr so zahlreich gewordenen Glogauer und Zülzer jüdischen Konkurrenten letzte Weisheit aller Handels- Politik war. In den Verbindungen zwischen dem Kgl. Oberamt und der Breslauer Kaufmannschaft wird vielleicht die Lösung zu linden sein. Mit dem Uebergang des Toleranzimpostes in die Hände von Pächtern erfuhren die Toleranzämter, diese eigenartigen Institutionen ״bürgerlicher Tolerierung“, eine Umwandlung. Neben den rein fiskalischen Einwänden wegen ungerechtfertigter Klassifizierung waren von der Verkündung des Toleranzediktes an vielfach die Ansprüche auf Befreiung von der Zahlung des Impostes erhoben worden. Bei aller vom Judenhaß getrübten Rechtsdeutung konnten die Toleranzämter und die von ihnen, bzw. von den Juden, angerufenen Landesobrigkeiten und höheren Verwaltungsinstanzen sich den rechtlich fundierten Klagen nicht verschließen.78 Sehr zum Schaden der von den Toleranzämtern betreuten Judenschaft trat jetzt zu dem Gewirr der Unsicherheit der egoistische Faktor hinzu. Die Gewinnsucht der Privatunternehmer, der nunmehrigen Toleranzkollekteure, bedingte eine besonders scharfe Durchführung der Bestimmungen des Toleranzediktes. Jeden Versuch, auf rechtliehern Wege, durch Berufung auf Privilegien oder auf Wirtschaftliehe Gründe, sich der Zahlung der Toleranzgelder zu entziehen, sah der Pächter als einen Eingriff in seine Rechte an. Jede Befreiung vom Toleranzimpost bedeutete für ihn eine Einbuße. Der Toleranzpächter war darauf bedacht, alle Juden in Stadt und Land, möglichst in einer hoch veranlagten Klasse, zum Toleranzimpost heranzuziehen79. : Die gewollte Halbheit der neuen Ordnung öffnete der Wihkür der Behörden und den Chikanen der Toleranzpächter Tür und Tor. 77 Toleranzfreiheit der einen wurde später durch Mehrbelastung der anderen ausgeglichen, vgl. Anm. 66. Nach der endgültig gesicherten Toleranzfreiheit aller Privilegierten waren die Einnahmen des Toi.-Imposts stark zurückgegangen, s. Anm. 94. 78 Vgl. Resol. d. Oberaccisdeputation, in deren Auftrag unterschrieben von Ferdinand v. Walliss, 22. 2. 1717, Bresl. Staats־A. Rep. 13 AA II 21 f, f. 2. 79 Vgl. ibd. f. 114, 144, 222, 245, 248. Aus einem Streit über zu hohe Veranlagung kam es zu Steuerexekutionen gegen den Rabb. Rarojßh Gompertz (Benedix Rüben Gumpertz) in Bresl., s. ibd. f. 211, 217, 235, 242, 327 und Brann, Gesch. d. L. R. S. 24 f. 3

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.