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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 52

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721049--51-2726343
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20 ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ansässigen Juden, wie aus ganzen Gemeinschaften von Juden zusammensetzte, welche mit kaiserlicher Genehmigung in der Mitte des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts ihre Niederlassung in Schlesien bewirkt hatten, erfuhr durch die unablässige Wühlarbeit der Kaufmannschaft am Ausgange der habsburgischen Herrschaft eine schwere Erschütterung. Insbesondere aber wurde das Verbleiben der ausländischen Juden in Schlesien, auch wenn sie jahrzehntelang im Lande gelebt hatten, ernstlich in Frage gestellt. Von rechtlichen Bedenken fühlten sich Kaufmannschaft und Zünfte in ihrem Wirtschaftskampfe unbeschwert. Alle der schlesischen Judenschaft von der kaiserlichen Macht de jure zuerkannten Rechte vermochten nicht, diese vor dem Schicksal zu bewahren, welches all denen zuteil wurde, die in jener Zeit engherziger Handels- und Gewerbepolitik in den Bannkreis des privilegierten Kaufmanns, des alteingesessenen Zunftgenossen, eindrangen. Wohl war die auf Privilegien gegründete Rechtsordnung durch mannigfache politische und wirtschaftliche Vorgänge allgemeinen und lokalen Charakters in Schlesien bereits erschüttert. Die festesten Stützen der Welt, in der das Vorrecht das Leben formte, begannen zu wanken. Gegen das Niederlagsrecht einzelner Städte kämpften die konkurrierenden Handelszentren, gegen das Meilenrecht erhob sich der Landbewohner, unbefugte Hände rissen die Privilegien der Kaufmannschaft und Zünfte an sich. Der Kaiser selbst verfocht in dem Streben, seinen eigenen Vorteil auf Kosten der Fürstenrechte zu suchen, fast wider Willen, aber einer inneren politischen Gesetzlichkeit folgend, das Prinzip der Vernichtung der Privilegien. In dem Wandlungsprozeß der Wirtschaft rangen die Kräfte miteinander. Um so erbitterter der Streit der privilegierten Stände, um so unnachsichtlicher das Vorgehen der durch die gemeinsame Gefahr zeitweilig geeinten Privilegierten gegen den durch Privilegien nicht geschützten Aussenseiter oder die durch kaiserliche Gunst privilegierten Emporkömmlinge (Glogauer, Zülzer oder ad personam privilegierte Juden), welche die Kreise der bevorzugten Nutznießer alter Vorrechte za stören drohten. Der Kampf der Breslauer Kaufmannschaft und der Zünfte gegen die freie Betätigung der Juden im Wirtschäftsleben war nur einer der mit letzter Kraft geführten Vorstöße eines Machtwillens, welcher sein Wirkungsbereich bedroht sah. Der Wille zur unverrückbaren Abgrenzung aller privilegierten Wirtschaftsgebiete, zur unbedingten Gewaltherrschaft über die

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